Ares22
Guten Tag Frau Bader. Ich bin landesbeamtin und in der 29. Ssw. Ich habe vor meinem letzten frauenarzttermin 6 Stunden gearbeitet. Hab mich dann ausgeloggt und hätte nach dem arzttermin weitergearbeitet. Mein frauenarzt war aber auf Grund mehrerer Umstände der Auffassung, dass ich nur noch maximal 4 Stunden pro Tag arbeiten sollte und hat mir entsprechend ein bv mit Gültigkeit "ab heute" ausgestellt. Dies wurde jetzt in mein zeitkonto eingebucht. Soweit so gut. Allerdings hatte ich an dem Tag, da ich ja nicht wusste, dass ich ein bv bekomme schon 6 Stunden gearbeitet. Ist es richtig, dass mir die 2 Stunden gekürzt wurden oder stehen mir diese zu? Nach meinem empfinden wäre es nämlich nicht fair. Ich hab die Zeit ja gearbeitet...
Hallo, das BV gilt ab dem Moment der Ausstellung. Liebe Grüße NB
Suomi
Das sind doch dann aber keine Überstunden. Du hast normal 6 Stunden gearbeitet und bist danach zum Frauenarzt und hast dann ein Teilbeschäftigungsverbot erhalten, welches ab dem Moment gilt in dem Du es bekommst und nicht rückwirkend. Davon abgesehen kann man im BV keine Überstunden aufbauen sonst würde ein Teilbeschäftigungsverbot keinen Sinn machen.
mellomania
?? Ernsthaft? Du hast gearbeitet, dann zum Arzt, bv zählt ab da wo du es abgibst. Also ab Tag danach.
Ares22
Ja ich dachte ja nicht, dass ich ein teil-bv bekomme. Ich wollte ja keins. Ich hatte einen normalen vorsorgetermin, bin in meiner Pause hin und dann wurde es erteilt. Mein AG hat mir die 2 Stunden gekürzt und daher wollte ich die Info, wie selbstbewusst ich die Korrektur verlangen kann.
Neverland
Statt 8 Std, Beispiel, die du hättest arbeiten müssen, musst du nur 4 Std arbeiten. Geld bekommst du für 8 Std. Eigentlich hättest du die 2 Stunden noch arbeiten müssen, jetzt musst du es nicht. Obwohl du 6 Std gearbeitet hast an ersten Tag, gibt es Geld für 8 Std. Dir geht ni hts verloren. Nimmst du Urlaub Im BV, musst du auch 8 Std Urlaub nehmen.
Ares22
Das ist klar, aber es waren keine 8 Stunden gebucht, sondern -2, obwohl das bv eingebucht war. Also fehlen die 2 Stunden. Ich werde das morgen klären. Vllt ist es ja einfach ein buchungsfehler.
luvi
Hallo, Wenn du an dem Tag schon 6 Stunden gearbeitet hast, dann ist dein Soll für den Tag erfüllt. Denn wegen dem BV darfst du nicht länger als 4 Stunden arbeiten. Es dürfen keine Minusstunden eingetragen werden, allerdings zählen deine Mehrstunden an dem Tag auch nicht als Überstunden. LG luvi
Mitglied inaktiv
Du musst für diesen Tag 8 Std gutgeschrieben bekommen sowie für alle Tage danach. Du Lohn für 8 Std und arbeiten für 4 Std und der AG bekommt für 4 Std den Ausgleich von der kk
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