Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird bei TZ nach der Elternzeit der Resturlaubsanspruch gekürzt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wird bei TZ nach der Elternzeit der Resturlaubsanspruch gekürzt?

Schnett_MZ

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Hallo, ich habe nach einem Jahr Elternzeit diese verlängert und gehe 4 Tage / Woche arbeiten. Aus der Zeit VOR der Elternzeit hatte ich noch 11 Tage Resturlaub - dieser wurde jetzt aufgrund der TZ um 2 Tage gekürzt. Ist das richtig so? Schließlich wurde der Urlaub ja während einer normalen Vollbeschäftigung erworben und konnte hier nicht genommen werden. Hier würde sich der AG ja zweier bezahlter Urlaubstage "bereichern"... LG und Danke im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, normalerweise sollte Urlaub, der in Vollzeit entstanden ist, auch in Vollzeit genommen werden. Wahrscheinlich hat Ihr Arbeitgeber im Dreisatz den Urlaub heruntergerechnet. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Das ist falsch Der Urlaub aus Vollzeit vor Elternzeit verfällt erst im Jahr nach Rückkehr aus ez. Du arbeitest jetzt Teilzeit IN Elternzeit und erwirbst da einen eigenen Anspruch


Felica

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Nein ist nicht korrekt. Erstens ruht der Urlaub noch, da du ja in EZ bist. Selbst wenn du innerhalb dieser arbeitest. Zum anderen muss Urlaub so abgegolten werden wie er erworben wurde, also VZ-Urlaub in VZ. Oder sofern das nicht geht muss er mittels Dreisatz entsprechend umgerechnet werden. Gekürzt werden darf er aber nicht.


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