fünf-kleine-hüpfer
Hi, durch Corona fällt jetzt die Ferienbetreuung für meinen Zwerg weg (PS 3). Diese Betreuungsleistungen von, ich glaube 125 € (Monat) können nur mit einem Pflegedienst abgerechnet werden, diese hab ich mir auch schön angespart, da nie genutzt. Pflegedienste winken allerdings alle ab, Autist und das während Personalmangel durch Corona... Nun meinte eine Freundin, sie könne ja auf Zwerg aufpassen und wir rechnen über Verhinderungspflege ab, man müsse halt nur aufpassen, dass das Pflegegeld nicht gekürzt wird. Wie rechnet man das ? Meine KK ist mir leider keine Hilfe und unser Beratungsverein hat zu... LG
Hallo, da habe ich nicht wirklich Ahnung - tut mir Leid. Aber die anderen Beiträge helfen vllt. schon. Sonst noch mal im Forum "Kranke und behinderte Kinder" schauen. Liebe Grüße NB
Kolkrabe
Die Betreuungsleistungen können auch als Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden. Das Formular sendet Dir die KK, wichtig ist nur, dass kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Ebenso gibt es sog. niederschwellige Betreuungsdienste, die Betreuungsleistungen anbieten.
Kolkrabe
Die Nachbarschaftshilfe wird dann monatlich abgerechnet, es muss also auch monatlich eine Rechnung geschrieben werden. Betreuungsleistungen können, wenn Budget vorhanden, höher als 125€ abgerechnet werden. Angesparte Beträge können bis September des Folgejahres abgerufen werden.
katsix2903
Die 125€ können auch als Betreuungsleistung abgerechnet werden. Es handelt sich um einen Entlastungsbetrag. Verhinderungspflege kann über sechs Wochen am Stück genommen werden oder bis zu 2412€ stundenweise privat oder über den Pflegedienst abrechnen. Bis zu sechs Stunden Verhinderung bleibt das Pflegegeld
drosera
Hi, ich dachte, die Grenze sei bei 8h? 8h Fremdbetreuung => Pflegegeld für den Tag weg, 7:59h => Pflegegeld wird bezahlt?
katsix2903
Du hast recht. Hab mich vertippt
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