Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel urlaubstage bei Teilzeit?

Frage: Wieviel urlaubstage bei Teilzeit?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung. Folgender Fall : Ein Arbeitgeber gewährt bei einer Vollzeitbeschäftigung (40 Std./Woche) 25 Tage Urlaub im Jahr. Dieser Urlaubsanspruch soll jetzt einer Teilzeitbeschäftigung (12 Std./Woche, aufgeteilt auf drei feste Tage) angepasst werden. Meiner Meinung nach hat dann auch eine Teilzeitbeschäftigte 25 Tage Urlaubsanspruch (nur dass dann ein Urlaubstag nicht 8 Std. entspricht, sondern 4 Std.). Ist das richtig? Der Arbeitgeber ist nämlich der Meinung, die Urlaubstag müssten reduiziert werden.... Gruß kallajule


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, man bekommt den Urlaub anteilig. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn die Vollzeitbeschäftige an 5 Tagen arbeitet.. so steht einer Teilzeitkraft bei 3 Tagen) 25/5*3 Tage zu, also 15 Tage für die Teilzeitkraft bei 3 Tagen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

die urlaubstage werden bei teilzeit nur nicht reduziert, wenn die arbeitstage gleich bleiben. bei mir war es so: bei vollzeit (5 tage pro woche) hatte ich 30 tage urlaub. bei meiner ersten teilzeit (5 tage pro woche) hatte ich auch 30 tage urlaub. bei meiner jetzigen teilzeit (4 tage pro woche) habe ich 24 tage urlaub. es wäre ja sehr ungerecht, wenn eine teilzeitkraft mit weniger arbeitstagen pro woche den gleichen urlaubsanspruch hätte, wie jemand, der 5 oder 6 tage pro woche arbeitet. dann hätte die teilzeitkraft in deinem fall ja etwa 8 wochen urlaub im jahr und die vollzeitkraft nur 5 wochen. sunny


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader Aus meiner Vollzeitzeit vor der Geburt habe ich durch ein BV nun noch einige Tage Urlaub. Ich beginne im Sommer, nach dem Elterngeld, nun aber erstmal nur mit 20 Stunden. Können Sie mir sagen wie diese Urlaubstage dann entlohnt werden müssen ? Erwirtschaftet wurden sie ja in Vollzeit. Habe Angst dann nur den Teilzeitlohn ...

Liebe Frau Bader, Ich habe vor der Elternzeit Volllzeit gearbeitet, jetzt Teilzeit (50%). Bei uns werden Urlaubstage in Teilzeitanstellung so gehandhabt, dass der der volle Urlaubsanspruch bestehen bleibt (30 Tage / Jahr), und man für jeden Teilzeit-Arbeitstag von 4 Stunden einen ganzen Tag Urlaub nimmt. Von vor der Elternzeit sind noch ca. 1 ...

Hallo, ich habe eben den Bericht über das EGH Urteil bzgl. der nicht rechtmäßigen Kürzung von Urlaubstagen bei einem Wechsel von einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis In ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis gelesen. Meine Frage lautet nun: wenn ich 25 Urlaubstage aus dem Volzeitbschäftigungsverhältnis übrig habe und nach der Elternzeit nur noch ...

Hallo! Ich gehe ab Dezember wieder arbeiten. Teilzeit 25 Stunden an 5 Tagen die Woche. Allerdings flexibel einteilbar von 8-20 Uhr, keine feste Stundenzahl pro Tag. Lt. neuem Vorgesetzten habe ich alle zwei Wochen an einem Tag frei. Auch 30 Tage Jahresurlaub, wie die Vollzeitkräfte. Entspricht dann ein Tag Urlaub einer festen Stundenzahl, oder wie ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch und finde darauf keine eindeutige Antwort. Ich arbeite nun wieder Teilzeit in Elternzeit (5 Tage die Woche, nun eben weniger Stunden pro Tag). Mein Arbeitgeber hat für dieses Jahr meinen Urlaub für jeden vollen Monat, in dem ich in Elternzeit war, gekürzt. Wie verhält es sich n ...

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo. Ich bin Vollzeit beschäftigt und möchte nach 3 Monaten auf Teilzeit umstellen( so lange dauert die Kündigung zur Änderung der Arbeitszeit) . Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere rechtzeitig? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Und wenn ich auch Schichten mittellien, die ich ab dann arbeiten kann, ist das auch ein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Sie und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich aktuell in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit beschäftigt und plane nach meiner Rückkehr, in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe ein kleines Kind, das dann hoffentlich in ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...