Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung. Folgender Fall : Ein Arbeitgeber gewährt bei einer Vollzeitbeschäftigung (40 Std./Woche) 25 Tage Urlaub im Jahr. Dieser Urlaubsanspruch soll jetzt einer Teilzeitbeschäftigung (12 Std./Woche, aufgeteilt auf drei feste Tage) angepasst werden. Meiner Meinung nach hat dann auch eine Teilzeitbeschäftigte 25 Tage Urlaubsanspruch (nur dass dann ein Urlaubstag nicht 8 Std. entspricht, sondern 4 Std.). Ist das richtig? Der Arbeitgeber ist nämlich der Meinung, die Urlaubstag müssten reduiziert werden.... Gruß kallajule
Hallo, man bekommt den Urlaub anteilig. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn die Vollzeitbeschäftige an 5 Tagen arbeitet.. so steht einer Teilzeitkraft bei 3 Tagen) 25/5*3 Tage zu, also 15 Tage für die Teilzeitkraft bei 3 Tagen.
Mitglied inaktiv
die urlaubstage werden bei teilzeit nur nicht reduziert, wenn die arbeitstage gleich bleiben. bei mir war es so: bei vollzeit (5 tage pro woche) hatte ich 30 tage urlaub. bei meiner ersten teilzeit (5 tage pro woche) hatte ich auch 30 tage urlaub. bei meiner jetzigen teilzeit (4 tage pro woche) habe ich 24 tage urlaub. es wäre ja sehr ungerecht, wenn eine teilzeitkraft mit weniger arbeitstagen pro woche den gleichen urlaubsanspruch hätte, wie jemand, der 5 oder 6 tage pro woche arbeitet. dann hätte die teilzeitkraft in deinem fall ja etwa 8 wochen urlaub im jahr und die vollzeitkraft nur 5 wochen. sunny
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