Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Aus meiner Vollzeitzeit vor der Geburt habe ich durch ein BV nun noch einige Tage Urlaub. Ich beginne im Sommer, nach dem Elterngeld, nun aber erstmal nur mit 20 Stunden. Können Sie mir sagen wie diese Urlaubstage dann entlohnt werden müssen ? Erwirtschaftet wurden sie ja in Vollzeit. Habe Angst dann nur den Teilzeitlohn für einen Urlaubstag zu bekommen. Überlege sie direkt im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen um den Kleinen in Ruhe eingewöhnen zu können und keinen finanziellen Verlust zu haben ( Anrecht auf Betreuung erst ab Arbeitsantritt ) Vielen Dank
Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB
ursel66
Hallo, normalerweise werden die Urlaubstage einfach auf Teilzeit umgerechnet. Wenn du täglich nur noch 4 h arbeitest, statt vorher 8, bekommst du nicht 2 Urlaubstage. Wenn du bereits geklärt hast, dass du in Teilzeit wiederkommst, wirst du diese Urlaubstage auch nur in Teilzeit bezahlt bekommen.
Mitglied inaktiv
Hallo, das kommt darauf an wie aufgeteilt Du die 20h arbeitest. Arbeitest Du 5 x 4 Stunden hast Du den gleichen Urlaub. Arbeitest Du z.B. 2 h 8h und 1 Tag 4h dann sind es nur die Hälfte an Urlaubstagen. Im Grunde also Vorherige Anzahl an Arbeitstagen pro Woche / 5 x neue Anzahl an Arbeitstagen pro Woche. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Danke Euch. Also ändert sich an der Anzahl nichts, aber am Auszahlungsbetrag. Wäre doch aber unfähr, denn dieser Urlaub ist ja zu alten Bedingungen erworben, wieso soll er nach neuen ausbezahlt werden ? Ist ja dann ein Nachteil für mich, oder habe ich da einen Denkfehler ? Muss dazu sagen, dass ich einen " bis 40 Stunden" Vertrag habe und deshalb auch keinen neuen bekomme, lediglich die Stunden runterfahre. Oha, war das verständlich ? Direkte Frage daher : ist es finanziell besser den Urlaub gleich zu nehmen oder nicht ?
Mitglied inaktiv
Wenn es noch alter Urlaub ist, dann muss er auch nach dem durchschnittlichren Gehalt dessen bezahlt werden was Du zu der Zeit verdient hast als er erworben wurde. Wenn Du nun aber bei neu erworbenem Urlaub zwar 5 Tage die Woche arbeitest, aber aufgrund von der Arbeitszeit von 20h auch nur die Hälfte verdienst, dann ist es doch normal dass Du dann für den neuen Urlaub auch nur 50% ausgezahlt bekommst. Sprech mit Deinem Chef darüber, und schau wie Ihr Euch einigen könnt. Vielleicht läßt er sich ja auch darauf ein dass Du den Vollzeiturlaub doppelt abbummeln kannst - sprich wenn Du z.B. noch 5 Urlaubstage aus Deiner Vollzeitbeschäftigung hast Du in der Teilzeitbeschäftigung 10 Tage nehmen kannst, aber eben auch nur Teilzeitgeld für den Urlaub bekommst. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Danke ! Genau, es geht mir um die alten Urlaubstage. Sind immerhin nun 29 , da rechnet sich das schon erheblich. Werde mich am Montag mit der Perso in Verbindung setzen. Lg
Mitglied inaktiv
Hallo, ach ich kann hier ja auch mal meine Erfahrung schreiben, meine Sister hatte genau jetzt auch das Problem, sie konnte ihre restlichen Urlaubstage an Ihre Elternzeit binden, jetzt arbeitet sie durch ihre Tochter weniger und der Vertrag wurde erst jetzt neu angepasst. Da war nichts mit Verrechnung der Urlaubstage, die stehen ihr rechtlich zu. Sie hätte auch schon früher in den Mutterschutz gehen können, somit wären die Urlaubstage schon vorher weg gewesen. Bei einer Freundin von mir gab es z.b. Probleme dabei (arbeitet im Call center,die haben ja immer ihre eigenen Gesetzte,was), sie hat den Anwalt informiert und zack ging es doch.plötzlich. P.s. @Nimo unfähr gibt es nicht in diesem Zusammenhang,..das was du meinst, heisst "unfäir" *ggg Kleiner Tipp am Rande Schönes Wochenende euch Allen
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