Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader. Mein Mann hat ab 1.9. einen neuen Arbeitgeber. Er hat die Kündigung heute beim alten AG abgegeben. Sein letzter Arbeitstag wäre dann der 31.8. Er hat dann aber eigentlich noch 10 Tage Resturlaub. Verfallen die dann? Oder hat er Anspruch die zu nehmen, sodass er dann schon früher da raus ist? Ich gehe davon aus, dass sein Chef ihm die Genehmigung verwehrt. Muss der Resturlaub ihm dann ausbezahlt werden? Oder kürzt sich sein Anspruch um die Monate, die er dann dort nicht mehr angestellt ist? Also in dem Fall um 4 Monate? Wie sieht es da rechtlich aus? Vielen Dank.
Sternenschnuppe
Hier geht es um Familienrecht rund ums Baby
Mitglied inaktiv
Denke ich nicht. Sonst wundere ich mich, dass meine letzte Frage zum Arbeitsrecht auch von Frau Bader beantwortet wurde. http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=144185&suche=Urlaub&seite=13 Und wenn dem so sei, dann kann sie das doch auch selbst zum Ausdruck bringen oder?
luvi
Hallo, Für die Monate, die er nicht arbeitet, hat er keinen Anspruch. Anspruch hat er auf: Gesamt Urlaubstage pro Jahr : 12 x 8. Ob er Anspruch hat, den Urlaub zu nehmen, oder er ausbezahlt wird, weiß ich nicht. Übrigens gehen deinem Mann die Urlaubstage für die restlichen 4 Monate nicht verloren. Er erwirbt den Anspruch ja beim neuen Arbeitgeber. Lg luvi
Mitglied inaktiv
Noch was. Wo steht das denn? Hier überm Forum steht doch nur, dass man allgemeine Rechtsfragen beantwortet. "In diesem Forum kann nur eine allgemeine Beratung auf allgemeine Rechtsfragen erfolgen". Da steht nirgends nur zum Familienrecht. Oder kann ich nicht mehr lesen?
Mitglied inaktiv
Ok vielen Dank. Im Netz findet man überall, dass der volle Urlaubsanspruch beim alten AG besteht, sobald man nach dem 1.7./im zweiten Halbjahr kündigt. Da ich nicht weiß, ob das stimmt, wollte ich gern eine Expertenmeinung hören. Deshalb frage ich Frau Bader. Ich weiß auch, dass er beim neuen AG den Anspruch hat. Er kann den Urlaub aber wg Probezeit nicht nehmen. Das ist aber kein Problem. Nochmal vielen Dank.
User-1753445573
Es steht bei: Wichtige Hinweise Bitte erst lesen
User-1753445573
Ging ja darum Urlaub zu bekommen da keine andere Betreuungsmöglichkeit wegen geschlossenen Kindergarten.
chrissicat
Der volle gesetzliche(!) Jahresurlaub steht im zu, wenn er nach dem 30.6. das Unternehmen verlässt. Es kommt also darauf an, wie viel Jahresurlaub er insgesamt jährlich erhält.
Mitglied inaktiv
Er hat den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Tagen. 10 hat er jetzt noch als Rest.
Mitglied inaktiv
Ok. Danke für den Hinweis. Dachte nur, dass sie das beantwortet, weil sie ja studierte Anwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht ist. Naja mal schauen. Danke.
chrissicat
Hat er die 24 Tage bei einer 6 -Tage-Woche?
Mitglied inaktiv
Nein. 5-Tage-Woche.
chrissicat
Dann hat er bei 24 Tagen mehr als den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche (Mindest)Urlaubsanspruch nur 20 Tage. Den gesetzlichen Urlaubsanspruch hat er komplett wenn er in der 2. Jahreshälfte ausscheidet. Der Urlaubsanspruch, den er darüberhinaus hat, darf gekürzt werden.
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