Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader. Mein Mann hat ab 1.9. einen neuen Arbeitgeber. Er gibt Mo die Kündigung beim alten AG ab. Sein letzter Arbeitstag wäre dann der 31.8. Er hat dann aber eigentlich noch 10 Tage Resturlaub. Verfallen die dann? Oder hat er Anspruch die zu nehmen, sodass er dann schon früher da raus ist? Ich gehe davon aus, dass sein Chef ihm die Genehmigung verwehrt. Muss der Resturlaub ihm dann ausbezahlt werden? Oder kürzt sich sein Anspruch um die Monate, die er dann dort nicht mehr angestellt ist? Also in dem Fall um 4 Monate? Wie sieht es da rechtlich aus? Vielen Dank.
malini
Fr. Baders wird wahrscheinlich "Rund ums Baby" antworten. Für September bis Dezember hat er Urlaubsanspruch nur beim neuen AG, der fällt beim jetzigen AG weg. Wieviel Urlaubstage hat er denn beim jetzigen AG? Den teilst durch 12, dann hast den monatlichen Anspruch. Bei 30 Tagen Jahresurlaub hätte er bis einschließlich August Anspruch auf 20 Tage.
Mitglied inaktiv
Beim neuen AG hat er dieses Jahr keinen Anspruch, da er Probezeit hat. Im Netz findet man Angaben, dass ihm der volle Urlaubsanspruch zusteht bei Kündigung im zweiten Halbjahr. Trifft ja zu. Demnach müssten ihm ja die 10 Tage Resturlaub genehmigt oder ausgezahlt werden. Frau Bader beantwortet nicht nur Fragen rund ums Baby. Habe schon andere arbeitsrechtliche Fragen gestellt. Ebenso wie andere User.
Mitglied inaktiv
Natürlich erwirbt er beim neuen AG innerhalb der Probezeit Ansprüche. Er darf den Urlaub nur noch nicht nehmen.
Mitglied inaktiv
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/urlaub-in-der-probezeit/03/ Hier sind Bsp. zum AG Wechsel und Auswirkungen zur Urlaubsberechnung und Infos, dass Urlaub auch in der Probezeit genommen werden darf, nur eben kein "Jahresurlaub".
Mitglied inaktiv
Danke für die Info.
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