ssch7902
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor einigen Tagen erfahren, dass ich erneut schwanger bin. Nun bin ich mir über den Bezugszeitraum des Elterngelds für das zweite Kind unsicher. Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und habe diese auf 3 Jahre angesetzt. Elterngeld beziehe ich noch bis einschließlich 10. Oktober 2018. Der Geburtstermin meines zweiten Kindes wäre der 24. April 2019. Da meines Wissens das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate ( abzüglich Mutterschutz ) vor der Geburt berücksichtigt wird, war meine Frage, ob die Monate Oktober 18 - Mitte März 19 als Nullmonate gerechnet werden, da ich in diesem Zeitraum nichts verdient habe. Geburt erstes Kind: 10.Oktober 17 / Geburtsttermin 2.Kind: 24. April 19 Wie verhält es sich mit der Auszahlung des Elterngeldes? Je mehr ich darüber lese, desto verwirrter bin ich. Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen? Danke schon mal im Voraus! Herzlichst Sonja
Hallo, bitte die Frage neu stellen mit der Zusatzinfo: Geburt von K1 Liebe Grüße NB
Felica
Versuche mindestens noch den letzten Monat zu splitten in EG Plus, wenn irgendwie möglich auch noch den für September. Also Montag direkt bei der EG-Kasse machen, nicht schriftlich sondern am besten persönlich. Damit werden dann nach 12 Monate ausgeklammert sondern 14 Monate, was für dich 2 Nullrunden weniger bedeutet beim nächsten EG. Solltest Du bereits EG Plus bekommen, du schreibst nicht wie alt das erste in ist, dann werden bei dir eh schon 14 Monate ausgeklammert. da du im Oktober noch so oder so E bekommst gilt der auch nicht als Nullmonat sondern frühstens der November. je nachdem wann der Mutterschutz beginnt wäre auch das interessant. Denke mal es wird nur noch März gewertet, weil April ja bereits Geburt. Damit wären es im schlechtesten Fall 5 Nullrunden, im besten falle nur 3 Nullrunden. Der Geschwisterbonus von 10% wird da auch noch einiges auffangen den es gibt bis zum 3ten Geburtstag des älteren Kindes. Denke dran deine EZ zum neuen Mutterschutz zu beenden. Dann gibt es vom AG den Muterschaftsgeld-Anspruch und die bis zu 13 € von der KK. Alternativ, solltest du eine Betreuung für dein erstes Kind haben, würde ich darüber nachdenken in der EZ zu arbeiten. Du darfst das bei deinem AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders, mit bis zu 30 Stunden die Woche. Sobald das EG durch ist ist der verdienst auch egal, würde aber beim neuen EG Berücksichtigung finden.
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