Wieviel darf ich in der EZ nebenberuflich verdienen um Pflichtvers. zu bleiben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieviel darf ich in der EZ nebenberuflich verdienen um Pflichtvers. zu bleiben?

Hallo Frau Bader, ich bin irgendwie immer noch ratlos ... Ich bin derzeit in der Elternzeit, im 2ten Jahr. Bin aber noch Festangestellte wo ich nicht in Teilzeit arbeiten darf, es besteht kein Anspruch. Nun überlege ich in der Elternzeit, also im 2ten Jahr der Elternzeit, nebenberuflich einen Freiberuf auszuüben, also eine Künstlerische Tätigkeit. Aber nur nebenberuflich. Folgendes zur meiner Person. Ich wohne mit meinen 2 Kindern allein, bin getrennt vom Partner. Ich bin pflichtversichert und die Kinder sind bei mir in der Krankenkasse versichert. Wenn ich nun nebenberuflich den Freiberuf anmelde, wie verhält es sich mit der Krankenkasse. Gibt es dann eine Einkommensgrenze für den Freiberuf? Ich möchte, dass sich nichts verändert in der Krankenversicherung. Ich habe etwas von knappen 2000Euro gehört, aber das bezieht sich glaube ich eher wenn man nebenberuflich Selbständig ist, oder? Gelten für den Freiberuf andere Regeln? Im Netz habe ich etwas von 360 Euro gelesen, es aber nicht verstanden. Ich bin verwirrt. Ich beziehe nun auch Leistungen vom Jobcenter und ich möchte keinen Fehler machen sonst wird alles noch komplizierter. VG Julie

von Julie78 am 08.11.2017, 23:05



Antwort auf: Wieviel darf ich in der EZ nebenberuflich verdienen um Pflichtvers. zu bleiben?

Hallo, es hängt vom Umfang der freiberuflichen Tätigkeit ab, außer dem von der Frage, ob Sie Mitarbeiter haben, was bei Ihnen ja sicher nicht der Fall ist. Wie hoch die Grenze ist, kann ich leider auch nicht aus der hohlen Hand sagen. Natürlich wird der Jobcenter Ihre Leistungen kürzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2017



Antwort auf: Wieviel darf ich in der EZ nebenberuflich verdienen um Pflichtvers. zu bleiben?

Ich würde an deiner Stelle bei deiner aktuellen KV nachfragen, wie das aussieht, wenn du nebenberuflich als "freischaffender Künstler" arbeitest. Egal, was es an gesetzlichen Vorschriften gibt - jede Kv hat zusätzlich ihre eigenen AGB´s und behandelt solche Dinge oftmals mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen.

von cube am 09.11.2017, 08:50



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