Hallo Frau Bader, ich bin irgendwie immer noch ratlos ... Ich bin derzeit in der Elternzeit, im 2ten Jahr. Bin aber noch Festangestellte wo ich nicht in Teilzeit arbeiten darf, es besteht kein Anspruch. Nun überlege ich in der Elternzeit, also im 2ten Jahr der Elternzeit, nebenberuflich einen Freiberuf auszuüben, also eine Künstlerische Tätigkeit. Aber nur nebenberuflich. Folgendes zur meiner Person. Ich wohne mit meinen 2 Kindern allein, bin getrennt vom Partner. Ich bin pflichtversichert und die Kinder sind bei mir in der Krankenkasse versichert. Wenn ich nun nebenberuflich den Freiberuf anmelde, wie verhält es sich mit der Krankenkasse. Gibt es dann eine Einkommensgrenze für den Freiberuf? Ich möchte, dass sich nichts verändert in der Krankenversicherung. Ich habe etwas von knappen 2000Euro gehört, aber das bezieht sich glaube ich eher wenn man nebenberuflich Selbständig ist, oder? Gelten für den Freiberuf andere Regeln? Im Netz habe ich etwas von 360 Euro gelesen, es aber nicht verstanden. Ich bin verwirrt. Ich beziehe nun auch Leistungen vom Jobcenter und ich möchte keinen Fehler machen sonst wird alles noch komplizierter. VG Julie
von Julie78 am 08.11.2017, 23:05