Kind will sich was dazu verdienen gerne an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kind will sich was dazu verdienen gerne an alle

Hallo Frau Bader, Mein Sohn wird im Sommer 14 Jahre alt und er möchte ab dann als Teamar in der ferienbetreuung arbeiten. So jetzt bekomme ich seit einiger Zeit endlich Unterhalt vom kindsvater ( unterste Stufe Düsseldorfer Tabelle), für die Arbeit als teamer gibt es kein Gehalt sondern eine aufwandsentschädigung ( 5 Tage arbeiten 140 euro) muss ich das beim Jugendamt melden? Also zählt das als Einkommen? Für mein Sohn ist die Arbeit wichtig er möchte, wie sein sozialer Vater und ich, im sozialen Bereich arbeiten später ( Rettungsdienst oder Erzieher ) ich würde das also auch melden aber wie läuft das dann ab? Er würde das maximal 6 Wochen im Jahr machen eher nur 4 oder 5 , werden dann nur die einzelnen Monate gekürzt? Mein Sohn hat ein adhs ich möchte gar nicht das er neben der Schule regelmäßig jobben geht, die Schule ist wichtig und sein Ehrenamt was er jetzt schon macht ( gleiche Stelle nur das es da um jugenpartys geht die er mit plant und organisiert, dafür bekommt er aber kein Geld) Über eine Antwort wäre ich dankbar

von misses-cat am 25.01.2023, 09:54



Antwort auf: Kind will sich was dazu verdienen gerne an alle

Hallo, Aufwandsentschädigungen sind Einkommen (abzgl. der tatsächlichen Kosten). Aber: kleine unregelmäßige Zuverdienste zum Taschengeld bleiben unberücksichtigt, Gerichte gehen idR schlimmstenfalls davon aus, dass es hälftig berücksichtigt wird. Es kommt also im Einzelfall darauf an, wie oft er es macht und wieviel er verdient. Wenn er 4-5 x 140 € verdient über das Jahr verteilt, würde ich es als Richter unberücksichtigt lssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2023



Antwort auf: Kind will sich was dazu verdienen gerne an alle

Eine Aufwandsentschädigung ist kein Einkommen sondern Entschädigung für entstandenen Aufwand, um die Tätigkeit ausführen zu können (bspw. Fahrkarte für die notwendige Fahrt, Essen/ Trinken,…). In der Regel wird dann eine Pauschale gezahlt, die Aufwandspauschale (bei euch dann wohl 140 Euro für 5 Tage). Es sollte mich daher wundern, wenn es dem Unterhalt gegengerechnet wird.

von Succero am 25.01.2023, 14:54



Antwort auf: Kind will sich was dazu verdienen gerne an alle

Zur Unterhaltsfrage kann ich leider nichts beitragen. Aber Mal was anderes: Wie lange ist er denn dann täglich am arbeiten? Kinder unter 15 dürfen eigentlich nur 2 Stunden am Tag arbeiten. Ich weiß nur nicht, ob das in den Ferien auch gilt. Er darf glaube ich auch nur insgesamt 4 Ferienwochen im Jahr arbeiten. Schön, dass er arbeiten will. Mein Sohn trägt Zeitungen aus. Mugi

von Mugi0303 am 25.01.2023, 17:46



Antwort auf: Kind will sich was dazu verdienen gerne an alle

Ich habe dazu gefunden das man als Ehrenamt bis zu 8 Stunden darf auch mit 14 , bei ums arbeiten die unter 16 jährigen 6 Stunden da. Ich würde auch nur maximal 2 Wochen in den Sommerferien umd je eine in den Herbst umd Osterferien mit 14 erlauben, mehr erst wenn er älter ist

von misses-cat am 25.01.2023, 18:35



Antwort auf: Kind will sich was dazu verdienen gerne an alle

Das klingt gut. Ehrenamt ist ja nochmal was anderes wahrscheinlich. 140€ sind ja dann auch kein Mindestlohn, sondern wirklich nur Aufwandsentschädigung. Mein Sohn bekommt Mindestlohn.

von Mugi0303 am 26.01.2023, 20:28



Antwort auf: Kind will sich was dazu verdienen gerne an alle

Wir würden es nicht anrechnen, da er "hauptberuflich" Schüler ist und diese Tätigkeit "überobligatorisch". Ebenso würde beim Unterhaltspflichtigen nur der Hauptvollzeitjob angerechnet, sofern damit der Mindestunterhalt gezahlt werden kann. Zusätzliche Tätigkeiten wären in so einem Fall ebenfalls überobligatorisch.

von Kaiserschmarrn am 27.01.2023, 05:45



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