Mitglied inaktiv
Also habe gestern schon mal gefragt ob der Arbeitgeber die ablehnen kann. Also Anfang April müsste ich wieder arbeiten gehen. Wann muß ich dann spätestens den Antrag abgeben???? Denn ich habe vor dieses Jahr noch schwanger zu werden und möchte es noch etwas rausschieben. Und noch eine letzte Frage: Wenn der Arbeitgeber ablehnt was müsste ich dann tun?? Weil ich möchte nicht arbeiten gehen. Bleibt mir dann nur noch kündigen?? Die können einen doch nicht zwingen. Hoffe sie beantworten beide Fragen. Danke! Tschüssi Dany
Liebe Dany, eine Frist gibt es da im Gesetz nicht. Wenn der AG ablehnt, bleibt Ihnen nur die Kündigung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Was heißt zwingen? Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag! Der ist nicht gekündigt, er ruht nur. Wenn Du (ohne Grund) nicht arbeiten gehst, verstößt Du gegen den Vetrag. Und dann kann Dich Dein AG verklagen. Hier mal ein paar Tips: Nehmen wir mal an, Du müßtest am 1.4. wieder arbeiten gehen, weil der EU endet. Dann könntest Du versuchen, so schwanger zu werden, daß Dein Mutterschutz (also die 6 Wochen vorher) vor dem oder am 1.4. beginnen - dann mußt Du nicht arbeiten gehen, der EU geht nahtlos in den Mutterschutz über. Ansonsten müßtest Du kündigen, wenn Du partout nicht mehr arbeiten gehen möchtest. Es sei denn, der AG stimmt einer Verlängerung des EU zu. Schöne Grüße, Elisabeth.
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