Mitglied inaktiv
Hallo nochmal Liebe Fr.Nicola B. Erstmal rechtherzlichen Dank für Ihre prompte Antwort. Nun nochmal eine Frage Ich hab gehört das der Unterhalt event. schon ab dem 8.Lebenjahr gemindert werden kann??? Könnte es sein das sich dahingehend die Gesezte geändert haben ?? Könnten Sie das bitte nochmal überprüfen? Wäre sehr wichtig für unseren Kinderwunsch. 1000 Dank im voraus Ihre Namensvetterin Nicola K.
Liebe Namensvetterin, es gibt keine gesetzl. Regelung dazu, sondern nur unterschiedliche Urteile. Im Gesetz heißt es nur, daß Unterhalt zu gewähren ist, solange die Erziehung und Pflege des Kindes einer Erwerbstätigkeit entgegensteht. Nach BGH gelten die ganannten Regeln. Die "8-jahres -grenze beinhaltet nur, daß das Kind bis zu diesem Alter jederzeit betreut werden kann. Problematisch ist, daß Gerichte "unter" demBGH teilweise andere Grenzen festgelegt haben. So gibt es Gerichte, die als untere Grenze auch schon 8 Jahre nennen, andere 10 J. oder 13 J.. "Bei Geicht ist es wie auf hoher See- man weiß nie, an welchen Strand man gespült wird". Im zweifel würde ich mich auf das oberste Geicht verlassen (s. Erläuterungen von gestern). Nicola Bader
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