Tanja1981
Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich in meiner 2. Elternzeit, die bis April 2013 andauert. Das zweite Kind wurde innerhalb der ersten Elternzeit geboren. Beide Elternzeiten gingen also ineinander über. Kürzlich kam mein AG mit der Frage auf mich zu, ob ich ab Januar 2013 für ca. 15 Stunden die Woche arbeiten könnte. Eine genauere Absprache zwischen mir und dem AG gab es noch nicht, aber mir kamen in paar Fragen in den Sinn: 1. Bekomme ich eventuell einen neuen AV, aufgrund der Änderung der Stundenanzahl? 2. Wäre es rechtens, wenn der neue AV eine Befristung beinhalten würde? Der alte AV war unbefristet. 3. Habe ich ein Recht auf meinen alten Stundenlohn? 4. Verfällt meine Betriebszugehörigkeit? Ich bin seit 15 Jahren dort angestellt. Vielen Dank für eine kurze Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Tanja1981
Hallo, 1. Nur eine Ergänzung 2. Das wäre unzulässig 3. Ja 4. Nein Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, zu 1: Ja, Du solltest einen neuen Arbeitsvertrage bekommen, befristet auf Deine EZ. zu 2: Ja, das sollte er sogar, sonst würdest Du den alten Vetrag abändern. Er sollte auf die EZ befristet sein, und als Ergänzung zum alten Arbeitsvertrag angelegt werden. zu 3: im Grunde schon zu 4: wieso sollte sie das? LG Sabine
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