Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wiedereinstieg nach elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wiedereinstieg nach elternzeit

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Guten Tag Frau Bader, meine Elternzeit endet bald und ich möchte nur noch teilzeit arbeiten gehen. MIr stellt sich nun die Frage, was passiert, wenn ich mich mit meine Firma nicht über die Arbeitszeiten einigen kann? Z.B. ich kann nur vormittags und mir wird nachmittags angeboten oder die Fahrzeit wird zu hoch? Muss ich den Arbeitgebervorschlägen anpassen und ggf. selber kündigen oder müssen die mich dann kündigen (evtl. mit Abfindung)? oder sollte ich mir dann einen Anwalt suchen? Vielen Dank, dieses Thema beschäftigt mich sehr, denn mein AG hat mir schon zu verstehen gegeben, dass ich doch am Besten selber kündige, da ja keine passende Stelle da ist. Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Gruß, NB


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