Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereinstieg nach Elternzeit / MuSchutz Totgeburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiedereinstieg nach Elternzeit / MuSchutz Totgeburt

-nela-

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Hallo Frau Bader, bei mir liegt folgende Situation vor: Unser erstes Kind kam 10/2010 zur Welt, ich habe zunächst zwei Jahre Elternzeit beantragt und das dritte dann noch direkt angeschlossen. Die Elternzeit endete also am 21.10.2013. Im Juli kam unser Sohn am Ende der 33. SSW tot zur Welt - der daraus resultierende Mutterschutz (18 Wochen) läuft noch bis Mitte 11/2013. Theoretische Frage: Hätte ich bei intakter Schwangerschaft noch z.B. in der 34. SSW meinem AG mitteilen können, dass ich die bestehende Elternzeit mit Beginn des "neuen" Mutterschutzes unterbrechen und "hinten anhängen" möchte? Wenn dies möglich wäre - wie wäre es in diesem speziellen Fall, bei dem ich ja durch die unerwartete Totgeburt keine Gelegenheit hatte die Elternzeit zu unterbrechen...? Hier sind ja jetzt Mutterschutz und Elternzeit knapp 3,5 Monate "parallel" gelaufen (=ärgerlich - hintereinander wäre natürlich besser gewesen...). Ca. 4 Wochen nach der Totgeburt unseres Sohnes habe ich Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufgenommen und meinen Wiedereinstieg nach Ende des Mutterschutzes (also Mitte 11/2013) angekündigt - verbunden mit der Frage/Bitte, die Arbeitszeit auf max. 20 Std/Woche zu reduzieren (bin kfm. Angestellte). Vor 2 Wochen wurde ich zum Gespräch bestellt. Hier wurden mir zwei mögliche Varianten vorgeschlagen: Entweder täglich 4 Stunden oder 2 Tage voll arbeiten - in meinem "alten Bereich". Ich war sehr angetan von der zweiten Variante und hätte diese gern genutzt. Es sollte dann noch ein abschließendes Gespräch zwischen meinem direkten Vorgesetzten (bei Gespräch dabei) und dem Chef geben, mit anschließender Info an mich, wie der endgültige Plan sei. Heute bekam ich den Anruf, dass beide angedachten Varianten doch nicht möglich wären ("zu wenig Arbeit"). Neue Versionen: Entweder nur einen Tag pro Woche als Minijob/450 EUR-Basis in "meiner" Abteilung oder Vollzeit in einer anderen Abteilung, da dort wohl jemand letzte Woche eine Schwangerschaft bekannt gegeben hat. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ich eine Vollzeitstelle gemanagt kriege - unsere Tochter geht von 8-12h in den Kiga; betriebliche Arbeitszeit 7h-16.30h (bzw. bei mir (40-Std-Woche): 7h-15.30h vor der Geburt des ersten Kindes) Ich weiß gerade nicht, was ich tun soll... Auf 450 EUR-Basis würde mein umgerechneter Stundenlohn von "vorher" nicht erreicht; ich habe gehört, dass man nach Elternzeit finanziell nicht schlechter gestellt werden darf...? Bliebe mir nur die Möglichkeit der Kündigung, wenn ich die Vollzeitstelle nicht annehmen möchte weil ich mich gern mehr als nur 3 Stunden am Tag um meine Tochter kümmern würde...? Welche Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße nela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuerst einmal mein tiefes Mitgefühl - es ist ganz furchtbar, was Ihnen passiert ist. 1. Ja, er hätte der Unterbrechung nicht, aber dem Dranhängen zustimmen müssen. 2. Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat, haben Sie Anspruch auf TZ (und das ist kein Minijob) - wenn betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Warum ist für einen VZ-Job genug ARbeit da, für TZ aber nicht? ich finde das nicht einleuchtend. Reden Sei nochmal mit dem AG - es scheint mir an Ihrem direkten Vorgesetzten zu liegen Liebe Grüsse, NB


-nela-

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, der Betrieb hat >200 AN. Habe eben nochmal mit der Personalabteilung gesprochen: Teilzeitstelle ist momentan nicht möglich. Die Vollzeitstelle soll wohl als Vollzeitstelle bestehen bleiben. Was die geringfügige Beschäftigung angeht, bin ich jetzt insofern beruhigt, als dass die Stundenzahl so berechnet wird, dass mein Stundenlohn "von vorher" (also von meinem normalen Vollzeitvertrag) erreicht wird. Lediglich beim Urlaubsanspruch will sich der AG drücken ("Machen 99% der Firmen so"), da muss ich wohl nochmal nachbohren... Viele Grüße nela


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