Artuanna
Liebe Frau Bader, ich hatte vor Elternzeit eine Vollzeitstelle, jetzt möchte ich nur halbtags und zwar nur vormittags arbeiten. Meine Stelle ist zur Zeit auch wieder frei geworden und ich dort auch nur halbtags und auch nur vormittags gebraucht werde. Abteilungschef will mich auf jeden Fall zurück haben. Also alles scheint perfekt zu sein. Die Geschäftsleitung ist mit Teilzeit einverstanden, allerdings gibt es eine Voraussetzung: bei mir kommen in den Vertrag noch zwei weitere Bereiche rein, wo ich "aushelfen" soll, obwohl in den Bereichen die Arbeit überhaupt nicht gleichwertig ist. Es liegt unter meiner Qualifikation. Und noch etwas passt der Geschäftsleitung nicht, dass ich nicht so flexibel sein kann. Die wollen mich nicht nur vormittags einsetzen, sondern auch nachmittags, also je nachdem wo und wann ich gebraucht werde. Meine zwei Fragen wären: 1. Hat mein AG das Recht aus mir eine "Springerin" zu machen? Vor allem wenn die Arbeit nicht gleichwertig ist? 2. Ich weiß, dass man bei TZ nicht auf bestimmte Arbeitszeiten Anspruch hat, aber ist es zulässig, dass ich zwar TZ arbeite, aber keine feste Arbeitszeit mehr habe. Es ist für eine kinderlose Frau schon eine Zumutung, finde ich, aber für eine Frau mit zwei kleinen Kindern ist es beim besten Willen einfach unmöglich. Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Mühe
Hallo, Sie müssen keine minderwertige Arbeit machen, haben aber auch keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten Liebe Grüße NB
CKEL0410
Hallo Er muss dir die Stelle freihalten die du vorher auch hattest. Egal ob voll oder teilzeit er muss auf deine Arbeitszeitwünsche nicht eingehen. Da kann man nur auf den ag hoffen das er dem zustimmt. Vorher hast du sicher auch am nachmittag gearbeitet oder?
Artuanna
Vor der Elternzeit hab ich 40 Stunden die Woche gearbeitet. Jeden Tag 8 Stunden Mo- Fr von 8:00 bis 16:30 (Halbe Stunde Pause)
Artuanna
Ich weiß, dass AG mir die Stelle, die ich vorher hatte, nicht frei halten MUSS, aber wenn es gerade frei ist, wieso soll es ein anderer kriegen, obwohl alles viel mehr für mich spricht, als für eine neue Person. So sehe ich das, aber wie sieht es rechtlich aus?
CKEL0410
Erbmuss dir deinen Platz frei halten oder eine vergleichbare arbeit. Wegen der Arbeitszeit, dann musst du auch bis max bis halb fünf arbeiten.so wie vorher auch.
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