Mitglied inaktiv
Guten Morgen! Mich beschäftigen einige Fragen rund um den Wiedereinstieg nach der Elternzeit in den alten Job und ich hoffe, Sie können mir helfen! Ich habe bis zum Mutterschutz in einer Firma mit mehr als 15 AN Vollzeit gearbeitet. Die Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt, wenn ich jedoch im nächsten Jahr eine geeignete Betreuung für meinen Sohn finde, möchte ich gern in Teilzeit schon früher wieder dort arbeiten gehen. Da ich aber von Kollegen gehört habe, dass in meiner alten Firma momentan viel eingespart wird an Personal und z.T. Stellen ausgelagert werden, bin ich mir nicht sicher, ob mein AG noch eine "Verwendung" im nächsten Jahr für mich hat. Ich weiß, dass ich mind. 3 Mon. vor Ende der Elternzeit meinem AG melden muss, dass ich in Teilzeit wieder arbeiten möchte - aber gibt es auch eine Frist für den AG, mir ggf. mitzuteilen, dass ich nach Ende der Elternzeit nicht mehr gebraucht werde? Bzw. hat der AG überhaupt das Recht dazu? Welche Gründe müssen für eine Kündigung durch den AG vorliegen? Ganz lieben Dank schon einmal im voraus für Ihre Hilfe!!! Kerstin
Hallo, ich verstehe nicht so ganz: wollen Sie IM EU TZ-ARbeiten und den EU beenden un d dann EZ arbeiten? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal! Habe mich gerade noch etwas im Internet schlau gemacht, und nun hat sich mir in diesem Zusammenhang noch folgende Frage gestellt: Ich weiß jetzt schon definitiv, dass ich nach Ende der Elternzeit (bzw. ggf. mit Einverständnis des AG bereits früher) nur noch in Teilzeit arbeiten möchte. Soweit ich weiß, habe ich das Recht auf Verringerung der Arbeitszeit in einem Betrieb mit mehr als 15 AN, was bei mir der Fall wäre. Da mein AG aber scheinbar momentan bzw. zukünftig einige Arbeitsplätze einsparen möchte,stelle ich mir nun die Frage, ob es für mich sicherer ist, die Verrigerung auf Teilzeit nicht erst 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit, sondern bereits jetzt zu stellen, bevor der betrieb in einigen Wochen oder Monaten aus weniger als 15 AN besteht??? Ich meine, wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt noch das Recht auf die Arbeitszeit-Verringerung habe, und mir die verringerung auf Teilzeit für einen späteren zeitpunkt nun bestätigen lasse, bin ich dann sozusagen auf der "sicheren Seite", was die Verringerung angeht? Oder kann der AG aufgrund der Einsparungen dann in einem Jahr, wenn ich wieder dort anfangen möchte, trotz der Zustimmung zur Verringerung sagen, dass er aufgrund der geschrumpften AN-Zahl nun doch nur noch Volzeit-Kräfte einstellt? Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken und klarmachen, was ich meine?! Vielen Dank nochmals! Kerstin
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