Mitglied inaktiv
Hallo, wenn die Elternzeit nach 3 Jahren endet und man dem Arbeitgeber mitteilt man möchte wieder bei der Firma anfangen, aber nur geringfügig (1 ganzer Tag in der Woche). Kann der Arbeitgeber dann verlangen das es mindestens 2 ganze Tage sein müssen? Wie kann man rechtlich begründen und den einen Tag durchsetzen? Es gibt bei der Firma andere Frauen die arbeiten nur 1 Tag in der Woche! Vielen Dank! Gruss melil2
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
der AG muß den AN zu den "gleichen " Bedingungen wieder einstellen wie vor der Geburt. GGF. muß er auch Teilzeit gewähren... Er muß allerdings nicht die von Dir gewünschten Teilzeit Zeiten einhalten. LG Peeka
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