Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wieder schwanger

Lesi29

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Hallo sehr geehrte Damen und Herren, ich bin momentan noch in Elternzeit (bei meinem AG hatte ich sie damals für drei Jahre gemeldet). Nach einem Jahr hab ich angefangen als Aushilfe am WE zuarbeiten (bei einem anderen AG), ohne das ich meinen eigentlichen AG informiert hatte. Mir wurde damals gesagt, dass man als Aushilfe ohne Probleme arbeiten kann und der AG muss nicht informiert werden. Jetzt arbeite ich aber als Teilzeit, jedoch nicht mehr als 30 Std in der Woche seit Oktober 2014, da ich meinem alten Job nicht mehr antreten kann und will. Soll ich es dann jetzt kündigen? Die Elternzeit ist im Juni 2015 ja eh rum. Mein anderes Problem jetzt aber noch, dass ich wieder schwanger bin, ET ist am 08.08.15. Braucht mein früherer AG die Bestätigung vom Arzt, was soll ich jetzt machen? Wäre sehr dankbar über eine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie hätten grundsätzlich bei dem alten Arbeitgeber um Zustimmung zur Arbeit bei dem neuen Arbeitgeber bitten müssen. Dies haben Sie aber nicht getan. Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihren neuen Job mit Ende der Elternzeit zu beenden und die relativ kurze Zeit beim alten Arbeitgeber zu arbeiten, oder Sie beenden den Job beim alten Arbeitgeber. Da müssen sie jedoch beachten, dass die Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit drei Monate beträgt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Jede Tätigkeit ist anzumelden und bedarf der Zustimmung. Kündige so schnell wie möglich beim früheren AG. Wer bezahlt denn jetzt Deine Krankenkassenbeiträge? Sehr sehr dünnes Eis auf dem Du Dich da bewegst.


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