Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger. Aufgrund mehrerer Komplikationen erhielt ich von meinem FA ein Berufsverbot laut Paragrph 3 Abs. 1 MuSchG, wie wird denn nun meine Lohnfortzahlung berechnet? Ich habe gelesen dass bei einer BV der Durchschnitt der letzten 3 Monate oder der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft zu Grunde gelegt werden. In beiden Fällen wäre dies bei mir mehr als meine monatliches Gehalt denn bei den 13 Wochen vor Schwangerschaft erhielt ich mein 13. Monatsgehalt ( übrigens lautet mein Arbeitsvertrag auf Jahresbruttogehalt EUR XXX in diesem ist auch das 13. Monatsgehalt inkludiert) und den letzten 3 Monaten vor der BV erhielt ich sowohl eine Prämie (freiwillige Zahlung nicht im Arbeitsvertrag vorgesehen) und auch einen Rest Anteil von 4 Monaten des 13ten Monatsgehalts da ich im April angefangen habe zu Arbeiten und das 13te immer im November bezahlt wird ... Können Sie mir bitte behilflich sein. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen... Ich gehe am 31.09. in Mutterschutz so lange habe ich auch das BV. geburtstermin voraussichtlich 11.11.2014 bedeutet das dass ich dieses Jahr weil ich zum Geburtstermin nicht mehr in der Arbeit bin auf mein 13tes Monatsgehalt verzichten muss obwohl das ein fester Bestandteil meines Arbeitsvertrages ist? Über eine Aufklärung Würde ich mich sehr freuen. vielen Dank S.Frohmann
von Schrimsl am 15.05.2014, 16:03