lila055
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zur Elternzeit. Wer kontrolliert eigentlich wie viel jedes Elternteil schon pro Kind genommen hat? Gibt es hierfür eine zentrale Stelle, ein Amt? Der Gedanke kam mir, weil ich gerade die letzten zwei Monate meiner dreijährigen Elternzeit für meinen jüngsten Sohn noch mal dafür nutze, frei zu nehmen. Bei meinem Arbeitgeber habe ich im Rahmen meiner Elternzeit nach 16 Monaten „Vollelternzeit“ wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten. In den zwei Monaten die ich jetzt „Vollelternzeit (ohne zu arbeiten) habe, bekomme ich trotzdem jeden Monat einen Lohnzettel, für zwei Monate anteiliges Gehalt, der jährliche Bonus und das Urlaubsgeld fallen in diese Monate. Das alles ist sozialversicherungspflichtig, und somit bekommen die Sozialversicherungen doch nichts davon mit... oder? Ich war dann nun drei Jahre in Elternzeit und habe keinen Anspruch mehr. Wie bekommt z. B. ein neuer Arbeitgeber mit, welcher EZ - Anspruch noch besteht?
Hallo, es wird nirgendwo zentral regisitriert. Aber der neue Ag wird fragen und kann das ja auch beim alten Ag tun. Arglistige Täuschung kann zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Liebe Grüße NB
Dojii
Das wird nirgendwo zentral gelistet. Aber ein neuer Arbeitgeber kann von dir verlangen, dass du bei all deinen alten Arbeitgebern, bei denen du vorher Elternzeit genommen haben könntest, eine Bescheinigung abholst in der steht, wie viel Elternzeit du beim jeweiligen Arbeitgeber bereits genommen hast (oder eben nicht). Sprich du alleine musst nachweisen, wie viel Elternzeit du tatsächlich noch zur Verfügung hast, wenn du wieder Elternzeit nehmen willst.
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