NeMa89
Hallo Frau Bader! Ich habe bis letzten Monat Elterngeld Plus für mein erstes Kind bezogen, und meine Elternzeit vorzeitig beendet damit ich für mein zweites Kind nun volles Mutterschaftsgeld beziehen kann. Wie wird das Elterngeld des zweiten Kindes berechnet wenn ich vorher auch Elterngeld bezogen habe? Zum Elterngeld plus habe ich Samstags gearbeitet um mir etwas dazu zu verdienen, so möchte ich das auch beim zweiten Kind handhaben. Wird dann nur das Gehalt des Minijobs berechnet oder auch das vorherige Elterngeld? Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Wann ist dein erstes Kind geboren? Wie lange Elterngeld bezogen Allgemein gilt wieder, dass die 12 Monate vor neuem Mutterschutz zählen. Aber Monate mit egplus werden bis zum 14. Lebensmonat vom Kind ausgeklammert. Monate danach zählen mit 0€ ausser man arbeitet Teilzeit in EZ. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. D.h dafür werden frühere Lohn Abrechnungen herangezogen
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