Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie wird die Elternzeit gerechnet?

Frage: wie wird die Elternzeit gerechnet?

hexe...

Beitrag melden

Hallo Fr Bader... Komme mit der Berechnung der Elternzeit nicht zurecht... Unsere Tochter ist Nov 2007 geb, habe 3 Jahre Ez beantragt, zwischenzeitlich ist unser Sohn im August 2010 geb , für ihn hab ich bis jetzt 2 Jahre Ez beantragt.... Wann müßte ich denn nun wieder arbeiten? Mir wurde gesagt Nov 2012.(also ein Tag vor dem Geb unserer Tochter) Ist das so richtig? Zweifle an der Rechnung des AG ,weil ich das heute erst per E-Mail mitgeteilt bekommen habe..(und das auch nur auf nachfragen ob ich eine EZ-bestätigung bekomme) Irgendwie wuste da auch keiner so genau Bescheid. Danke für ihre Mühe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie die EZ voll auskosten, geht diese grds. erst einmal bis zum 3. Geb. des 2. Kindes. Die überschnittene, noch nicht genommene Zeit kann man dann, fals der AG zustimmt, hinten dran hängen o bis zum 8. Geb, des jeweiligen Kindes nehmen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Kommt darauf an, wie du deine Zeiten angemeldet hast. Schreibt man nichts besonderes (Zb "ich nehme für meinen Sohn 2 Jahre", dann schließt die zweite Elternzeit an die erste an. Würde in deinem Fall bedeuten, Nov 07-Nov 10 - Elternzeit für Tochter, Nov 10-Nov 12 Elternzeit für Sohn. Erster Arbeitstag wäre dann der 5. Geburtstag der Tochter. Hast du allerdings geschrieben, dass du die erste Elternzeit unterbrechen möchtest, dann wäre Nov 07 - Aug 10 - Elternzeit für Tochter, Aug 10 - Aug 12 - Elternzeit für Sohn. Dann wäre dein erster Arbeitstag der 2. Geburtstag deines Sohnes. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...