hexe...
Hallo Fr Bader... Komme mit der Berechnung der Elternzeit nicht zurecht... Unsere Tochter ist Nov 2007 geb, habe 3 Jahre Ez beantragt, zwischenzeitlich ist unser Sohn im August 2010 geb , für ihn hab ich bis jetzt 2 Jahre Ez beantragt.... Wann müßte ich denn nun wieder arbeiten? Mir wurde gesagt Nov 2012.(also ein Tag vor dem Geb unserer Tochter) Ist das so richtig? Zweifle an der Rechnung des AG ,weil ich das heute erst per E-Mail mitgeteilt bekommen habe..(und das auch nur auf nachfragen ob ich eine EZ-bestätigung bekomme) Irgendwie wuste da auch keiner so genau Bescheid. Danke für ihre Mühe
Hallo, wenn Sie die EZ voll auskosten, geht diese grds. erst einmal bis zum 3. Geb. des 2. Kindes. Die überschnittene, noch nicht genommene Zeit kann man dann, fals der AG zustimmt, hinten dran hängen o bis zum 8. Geb, des jeweiligen Kindes nehmen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Kommt darauf an, wie du deine Zeiten angemeldet hast. Schreibt man nichts besonderes (Zb "ich nehme für meinen Sohn 2 Jahre", dann schließt die zweite Elternzeit an die erste an. Würde in deinem Fall bedeuten, Nov 07-Nov 10 - Elternzeit für Tochter, Nov 10-Nov 12 Elternzeit für Sohn. Erster Arbeitstag wäre dann der 5. Geburtstag der Tochter. Hast du allerdings geschrieben, dass du die erste Elternzeit unterbrechen möchtest, dann wäre Nov 07 - Aug 10 - Elternzeit für Tochter, Aug 10 - Aug 12 - Elternzeit für Sohn. Dann wäre dein erster Arbeitstag der 2. Geburtstag deines Sohnes. Gruß Sabine
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