Giuseppina
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem ersten Kind 15 monate Elternzeit beantragt... nun bin ich wieder schwanger, das Elterngeld für ein Jahr habe ich schon bekommen und habe somit momentan keine Einnahmen...im August fange ich wieder an zu arbeiten... der Geburtstermin ist im November. Es werden ja die 12 Monate vor der Geburt für das Elterngeld berechnet, oder? Werden dann diese Monate in denen ich kein Einkommen hatte als "0" gerechnet? Vielen dank, für ihre Antwort. Ich blicke da nicht mehr durch...
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, so ist es. Die Monate wo Du EG bekommen hast werden ausgeklammert und dafür Monate von vor der ersten Geburt genommen. Die Monate ab dem 13. Lebensmonat des ersten Kindes bis zum Wiedereintritt in das Beschäftigungsverhältnis werden angerechnet allerdings mit 0,-€. LG Sabine
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