Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ab welchen Betrag wird in Elternzeit erwirtschaftetes Einkommen angerechnet?

Frage: ab welchen Betrag wird in Elternzeit erwirtschaftetes Einkommen angerechnet?

eenelene

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ich möchte in den letzten drei monaten meiner elternzeit freiberuflich ca. 10 wochenstunden arbeiten, v.a. um ein zubrot zu haben. ab welchem einkommen muss ich mit einer verrechnung mit dem elterngeld rechnen. danke und mit freundlichen grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo jeder Verdienst angerechnet bis runter zum Pauschbetrag von 300 €. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Ab einem Euro im ersten Jahr. Jeder verdiente Euro senkt den Bedarf an Elterngeld.


eenelene

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danke sternenschnuppe. wird 1:1 vom bedarf abgezogen?


Sternenschnuppe

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Ne, das ist etwas komplizierter. Hab ich neulich erst durch eine Erklärung hier geschnallt. Elterngekd ist ja 67%, ich machs mal zwecks Kopfrechnen mit 70% als Beispiel. Also : Wenn Du normal 1000€ verdienst, bekommst Du ja dann 700€ Elterngeld ( bei 70% Ersatz ) Verdienst Du nun aber in der Elterngeldzeit 500€ dazu, dann müssen sie ja nur noch 500 durch Elterngeld ersetzen und somit verringert sich Dein Elterngeld von 700€ auf 350€. Insgesamt hast Du also 150€ mehr wenn Du 500€ verdienst. Muss man sich ausrechnen ob man das will. Wenn man noch Kinderbetreuung zu zahlen hat, dann könnte das zum Minusgeschäft werden.


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