Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger

Mitglied inaktiv

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Hallo Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, gehe aber seitdem mein sohn 1 Jahr alt ist, auf 400 € Basis arbeiten. Wobei ich allerdings nur zw. 150-320 € im Monat verdiene. Die Elternzeit läuft noch bis zum 20.01.13, wenn das 2. Kind vor ablauf der Zeit geboren wird, bekomme ich dann das selbe Elterngeld wie bei meinem Sohn? Oder nur den mindestsatz von 300 €? Würde mich über eine antwort freuen. LG Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Aufgrund des geringen Verdienstes und da zwschen Beginn Mutterschutz und erstem Geb. des Großen vermutlich ein Jahr liegen wird, so wird der Mindestsatz gezahlt werden. Elterngeld rechnet sich aufgrund des Einkommens 12 Monate rückwärts ab Mutterschutzbeginn. + 75 Euro Geschwisterbonus bis der Große 3 ist.


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