Ines_71
Hallo Frau Bader, nach der Elternzeit habe ich nun ALG 1 beantragt. Als Berechnungsgrundlage wurde dafuer das Elterngeld genommen und nicht die letzen 12 Monate die ich arbeiten war. Als erste Auskunft habe ich erhalten, dass das Gehalt zur Berechnung genommen wird. Musste auch die Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Was ist nun richtig? Kann ich in Einspruch gehen? Ist nicht das Elterngeld als fiktives Einkommen zu sehen? Vielen Dank fuer schnelle Hilfe
Hallo, esw muss ein fiktives Einkommen nach der Art der Tätigkeit genommen werden Liebe Grüsse, NB
Slicki
Also ich war zwei jahre in elternzeit und da kommt es auf deine ausbildung an und auf die h die du arbeiten möchtest, hast du keine ausbildung bekommst du weniger als wenn du studieren warst und eben die saxhen da zwischen. Bei dir werden die letzen 12 monate genommen, aber man kann mein ich auch drauf bestehen, dass die letzten zwei jahre berücksichtigt werden, sicher bin ich mir aber nicht
Ines_71
Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung und war vor der Schwangerschaft Vollzeit beschaeftigt. Leider jedoch nur ein befristeter AV ueber 2 Jahre. Darum bin ich jetzt nach der Elternzeit ohne Arbeit.
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