chris1987
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als staatlich anerkannte Erzieherin und somit habe ich auch das Pech immer wieder befristete Arbeitsverträge zu haben. Wie ist das wenn ich schwanger würde und mein vetrag aber ca. 3 Monate vor der Geburt auslaufen würde. Was müsste ich dann tun, dann bekäme ich ja kein einkommen mehr und die Monate die ich arbeitslos wäre, würden ja auch in die elterngeldberechnung einfließen. Nur ich weiß nicht wie. Es wäre toll wenn Sie mir helfen könnten. Liebe Grüße
Hallo, eine Befristung ùber làngere Zeit ist nur mit sachlichem Grund zulàssig. Ansonsten bekommen Sie dann leistungen von der Agentur f Arbeit Liebe Grùsse NB
Sternenschnuppe
Monate ohne Einkommen zählen mit 0€. Hast Du 6 Monate 2000€ Netto und 6 Monate ALG1 zum Beispiel. Dann hast Du insgesamt 12 000€ für die 12 Monate und bekommst dann 67% von 1000€.
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