Guten Tag Frau Bader,
ich lebe in Trennung und habe zwei Kinder.
Da ich momentan noch zu Hause bin (Elternzeit) betreue ich meine 2 jährige Tochter zu Hause und mein 4 jähriger Sohn geht in den Kindergarten.
Wie werden die Kosten bei einer Trennung aufgeteilt?
Ich habe mal gehört das es eine 1 Drittel / 2 Drittel Regelung gibt.
Das Betrag für das Essen ist mit dem Kindesunterhalt abgetan.
ist das korrekt?
Danke für Ihre Rückmeldung!
Schöne Grüße
Maxima
von
Maxima_1
am 01.11.2015, 13:55
Antwort auf:
Wie werden die Kosten des Kindergartens bei einer Trennung aufgeteilt?
Hallo,
er muss Unterhalt bezahlen und dann eben entsprechende Einkommensverhältnisse auch die Kosten des Kindergartens mit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2015
Antwort auf:
Wie werden die Kosten des Kindergartens bei einer Trennung aufgeteilt?
Die Kosten werden gemäß des Einkommens aufgeteilt, das Essen ist mit dem Kindesunterhalt abgegolten.
von
Pamo
am 01.11.2015, 15:40
Antwort auf:
Wie werden die Kosten des Kindergartens bei einer Trennung aufgeteilt?
Sofern er leistungsfähig ist.
Da Du Zuhause bist muss mehr ja auch nicht sein.
Zumindest nicht was seinen Anteil betrifft.
von
Sternenschnuppe
am 01.11.2015, 17:24