Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung und laufende Kosten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung und laufende Kosten

minniemaus1980

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Sehr geehrte Frau Bader, da ich mich von meinem Mann trennen möchte tun sich bei mir einige Fragen auf. Wir haben ein Haus gekauft und zahlen monatliche Raten. Im Falle eines Auszuges würde ich an ihn die hälftigen Kreditkosten sowie Gebühren an die Stadt sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten zahlen. Bin ich auch verpflichtet für Strom, Gas, Wasser etc zu zahlen? Wir sind beide Vollzeit berufstätig. Mein Mann fängt schon sehr früh am Tag an zu arbeiten damit er unseren Sohn vom Kiga abholen kann und ich fange erst später an um ihn in den Kiga zu bringen. Allerdings hat mein Mann noch zwei Telearbeitstage in der Woche. Habe ich dennoch die Chance unseren Sohn zu mir zu nehmen (ich würde im selben Ort wohnen bleiben) obwohl mein Mann ihn - wenn man nur nach Stunden geht - mehr betreut als ich? Allerdings habe die zwei kein so gutes Verhältnis zueinander. Müsste ich - sofern unser Sohn abwechselnd bei mir und bei meinem Mann wohnen würde - Unterhalt für unseren Sohn an meinen Mann zahlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. NZ


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei ihrer Problematik fällt eine Vielzahl von Problemen an. Es muss neben dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch der Unterhalt geklärt werden. Deshalb halte ich den Gang zu einem Anwalt unausweichlich. Auf das Bestimmungsrecht erhält im übrigen der, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat. Liebe Grüße, NB


Julisa

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Das Kind bleibt bei dem, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat. Hast du die Elternzeit gemacht? Wer war über die Jahre mehr für ihn da, zu wem hat er den engeren Bezug. Ich denke hier wird das JA dann auch mit dem Jungen reden. Will dein Mann denn den Jungen bei sich behalten? Wie das mit dem Unterhalt beim Wechselmodell ist , weiß ichnciht genau ich kenne aber nur Wechelmodelle wo keiner dem Anderen Kindsunterhalt zahlen muss, weiß aber nicht ob es Ausnahmen gibt.


minniemaus1980

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Die Elternzeit habe ich genommen. Zu mir hat er auch einen engeren Bezug. Allerdings nimmt mein Mann sich immer frei wenn der Kleine krank ist. Er will ihn auf jeden Fall behalten - aber nur weil er mir so eines auswischen kann - hat er zumindest mal gesagt, aber ob das noch stimmt weiß ich nicht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass mein Mann freiwillig damit einverstanden wäre, dass das JA mit unserem Sohn spricht. Aber mal sehen. Danke schon mal für die Info was den Kindesunterhalt beim Wechselmodell angeht.


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