Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie verhält sich das mit den Fahrkosten für den Umgang mit dem Vater?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie verhält sich das mit den Fahrkosten für den Umgang mit dem Vater?

Izumi85

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Kosten für den regelmässigen Umgang meines 9 jahre alten Sohnes zu seinem Vater. Bis Ende 6/18 lebte ich mit meinem Sohn in der selbiegen Stadt(Lehrte) wie sein Vater,seit 7/18 leben wir nun in meiner Heimatstadt Jever. Der Vater und ich haben uns auf einen 14 tägigen Wochenendumgang für unseren Sohn geeinigt. Ich beziehe Hartz 4,der Vater berufstätig/verheiratet, leistet regelmässigen Unterhalt. Der Vater möchte nun, da er ja Unterhalt zahlt und ihm das zuviel ist,dass ich alle 14 tage mit unserem Sohn(ich habe kein Auto etc) mit dem Zug(3.33 Std per Nds Ticket 1 Fahrt 23-,Euro sprich pro Wochenende 46,-Euro im Monat 92,-Euro plus die Zeiten die ich im Zug verbringe)) Freitags so wie Sonntags von Jever nach Lehrte fahre und ihm seinem Sohn bringe/abhole ,sowie die Kosten übernehme. Er zahlt ja schließlich Unterhalt und ich bin ja weg gegezogen. Wie verhält sich das mit den Kosten & der gesetzlichen Reglung in meinem/unserem Fall? Da es immer wieder negative Disskusionen diesbezüglich gibt, denen ich mich unterziehen muss,wäre ich um eine ausführliche Antwort sehr dankbar,wo alles detalliert aufgezählt ist so das ich das dem Vater vorlegen kann bzw mich daran richten/halten kann. Recht herzlichen Dank im Vorraus. MFG B.Zweilinger


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. muss der Umgangsberechtige die Kosten tragen. Jetzt stellt sich aber die Frage, warum Sie umgezogen sind u ob er da zugestimmt hat. Sie haben ja die Kosten verschuldet - Grund für den Umzug kann ja zB ein neuer Job nicht sein. Und da hat der KV Recht - Sie werden sich zumindest beteiligen müssen. Liebe Grüße NB


la-floe

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hi Frau Nachbarin :-), du bist zu nichts verpflichtet. In der Regel ist der Umgangselternteil für die Umgangskosten zuständig. Ausnahmen gibt es, wenn der Betreuungselternteil die Entfernung geschaffen hat, dann kannst du anteiligt beteiligt werden. Aber nicht, weil er das sagt, da müsste er schon klagen. Und da du H4-Empfängerin bist wird das ins Leere laufen. Zudem hat hat dich offensichtlich umziehen lassen, war also einverstanden. Kannst ihm ja anbieten, den Sohn jedes 2te mal zu bringen (und die anderen Male holt er ihn), wenn er die Fahrtkosten übernimmt. So spart er Fahrtzeit. Ansonsten lass ihn klagen. Liebe Grüße aus Wittmund :-) floe


Izumi85

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Danke für die schnelle(n) Antwort(en), er hat mich 11.18 vor Gericht gezeert(alleiniges Aufenthalstbestimmungsrecht) und wollte nicht das wir umziehen,das Verfahren wurde dann aber eingestellt,da er auch keine Chance drauf hatte. Da ich an Depressionen leide und mein Sohn an etlichen Allergien/Asthma und der Umzug somit für mich(familiärer Bezug) und für meinen Sohn besseres Klima (Küstenluft etc) besser ist/war. MFG


la-floe

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und beim Gerichtstermin hat er den Umgang nicht regeln lassen? Wr bei uns genau dasselbe, nur hat mein Ex den Umgang gleich mit regeln lassen. Ich würde mich zurücklehnen und darauf warten, dass er klagt. Was anderes bleibt dir ja auch icht übrig, du kannst die Kosten ja eh nicht tragen. floe


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