Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie verbindlich ist die Angabe bzgl. Beginn der Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie verbindlich ist die Angabe bzgl. Beginn der Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Isaone

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Sehr geehrte Frau Bader, wie verbindlich muss man im Elternzeit-Antrag angeben, wann man mit der Teilzeit starten möchte? Es ist ja durchaus möglich, dass man nicht zum gewünschten Zeitpunkt einen Krippenplatz für sein Kind erhält und entsprechend doch erst später als geplant die Teilzeit-Beschäftigung während der Elternzeit aufnehmen kann. Vielleicht haben Sie hier eine Information, wie dies üblicherweise gehandhabt wird. Herzlichen Dank! Viele Grüße, Isaone


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zu dem Zeitpunkt noch gar nicht verbindlich. Kündigen Sie es doch an und schreiben "voraussichtlich“. Liebe Grüße NB


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