szania85
Hallo Frau Bader, wie viel zählt eine per Email von den Eltern getroffene Umgangserklärung? Könnte man sich vor Gericht oder dem Jugendamt darauf berufen? Ich habe mit dem Kindsvater unseres Sohnes (7) vor vielen Monaten eine detaillierte Vereinbarung getroffen, wann er bei wem ist und wer ihn wann sieht/ besucht/ von der Schule abholt. Diese Vereinbarung ist per Email und SMS getroffen worden und wurde lange praktiziert. Nun zieht der Kindsvater um und möchte sich an diese Vereinbarung nicht mehr in vollen Umfang halten. Er möchte die vereinbarten und seit Jahren praktizierten Besuche (die nicht zuhause beim anderen stattfinden, sondern draußen) nicht mehr selbst wahrnehmen und mir gestatten, wahrzunehmen. Ist denn unsere Umgangsregelung per Email "hieb und stichfest" und muss eingehalten werden oder zählt da im Zweifelsfall nur eine vor dem Jugendamt getroffene Vereinbarung? Gilt ein Umzug als triftiger Grund, diese Regelungen über Bord zu werfen wenn ich nicht einverstanden bin? Vielen Dank und frohe Feiertage
Hallo, ist nicht verbindlich. Da eine Einigung im KIndeswohlintereresse nicht möglich zu sein scheint, rate ich zu einem Dreiergespräch im Jugendamt. Liebe Grüße NB
Ani123
Lese ich es richtig, dass der Kindsvater den Umgang nicht mehr im vollen Umfang wahrnehmen möchte wie es damals vereinbart wurde? Gegenfrage: Was machen sie wenn er den Umgang nicht mehr wahrnimmt? In dem Fall werden sie die Betreuung übernehmen müssen. Letzteres klingt hart, ist aber leider die Realität. Zwingen können sie den Kindsvater nicht seinen Umgang wahrzunehmen. Es ist zum Nachteil des Kindes. Trotzdem würde ihre geschlossene Vereinbarung vor Gericht nicht zum durchsetzen verurteilt werden. Warum möchte der Kindsvater den Umgang minimieren? Begründet er es nur mit dem Umzug oder hat es weitere Gründe? Warum findet der Umgang nur draußen statt und nicht bei ihm zu Hause? Wieviel Umgang soll er nach Vereinbarung haben? Sie können sich beim Jugendamt beraten lassen. Dort wird ihnen auch gesagt, dass der Kindsvater nicht zum Umgang gezwungen werden kann. Ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt kann hilfreich sein um zu klären wie der Umgang in der Zukunft stattfinden soll. Da können beide Elternteile ihre Wünsche äußern, Veteinbarungen treffen und der Mitarbeiter ist als Mediator dabei. Der Mitarbeiter wird das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen und vielleicht schafft er es den Kindsvater zu erklären warum der Umgang trotz Umzug weiterhin für das Kind stattfinden sollte. Es kann helfen, wenn eine neutrale Person es erklärt. Sollte er dort weiterhin auf Minderung bestehen bleibt ihnen nichts anderes über als das hinzunehmen. Im Endeffekt müssen sie die Versorgung des Kindes sicherstellen. Zahlt der Kindsvater Unterhalt? Wenn ja wurde das beim Jugendamt berechnet. Wenn nicht sollten sie das machen lassen. Denn der Kindsvater hat die Pflicht zu zahlen und das auch soviel wie möglich ist. Oft wird privat weniger vereinbart als dem Kind zusteht. Selbst wenn sie das Geld nicht brauchen und wollen, fordern sie es für ihr Kind ein und sparen es. Ihr Kind wird es ihnen später danken.
szania85
Danke für den Text. Ich habe es missverständlich ausgedrückt. Der Vater hat auch Umgang, bei dem das Kind bei ihm zuhause ist und übernachtet. Daran möchte er bisher auch nach dem Umzug nichts ändern. Er besucht das Kind aber bisher regelmäßig in der Zeit, in der es bei mir zuhause ist (dieser Kontakt findet nicht bei mir zuhause statt, weil er das nicht möchte). Ebenso besuche ich das Kind in der Zeit, in der es beim Papa ist (auch hier: nicht bei ihm zuhause, sondern wir unternehmen etwas). Die Idee dahinter war, dem Kind die lange Trennung vom anderen Elternteil einfacher zu gestalten, indem es diesen an festen Tagen sehen kann. Diese Besuche möchte der Vater zukünftig weglassen. Ich weiß, dass ich ihn nicht dazu zwingen kann und möchte. Es geht mir eher darum, dass ich die Besuche meinerseits weiter wahrnehmen möchte, er das aber zukünftig unterbinden will, weil es für ihn unbequemer wird wenn er weiter weg lebt. Herzliche Grüße
luvi
Hallo, Habe ich dich richtig verstanden, dass ihr bisher mit euren Sohn regelmäßig was unternommen habt, während er jeweils beim anderen Elternteil war? Da du von langen Trennungen sprichst, hört sich das nach Wechselmodell an. Der Vater möchte in Zukunft das Kind nicht mehr besuchen während er bei dir ist, du möchtest das Kind aber weiterhin während der Zeit beim Vater treffen. Der Vater argumentiert damit, dass ihm das zu aufwendig sei (den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr). Was ist ihm da zu aufwendig? Du fährst hin, triffst dich mit dem Kind, unternimmst was und bringst ihn wieder heim. Wie 8hr es schon seit Jahren macht. Oder möchte er selbst was unternehmen? Oder möchte das Kind in einen Verein und es ist schwer, eine freie Zeit zu finden? LG luvi
luvi
Jetzt habe ich nachgelesen: Unbequemer wird es für den Vater. Das verstehe ich nun gar nicht. Warum soll es für den Vater unbequemer werden, wenn er weiter weg wohnt. Für dich wird es doch unbequemer, weil du weiter fahren musst. Mir erscheint die Argumentation nicht schlüssig. Setzt euch gemeinsam mit dem Jugendamt oder einer Beratungsstelle zusammen und trefft gemeinsam eine Regelung.
Ani123
Für mich ist unklar wie die aktuelle Situation ist. Wendet ihr das Wechselmodell an? Wenn ja in welchem Format? 7-7 oder 3-4-3-4 oder noch anders? Das wäre relevant zu wissen. Wenn das Kind beim Kindsvater ist kann er entscheiden wer auf das Kind aufpassen. Dazu gehört auch der Umgang mit ihnen. Er darf den unterbinden, weil es seine Zeit mit dem Kind ist. Andererseits dürfen sie das auch wenn das Kind bei ihnen ist. Ob das zum Wohl des Kindes ist ist ein anderes Thema. Ich denke eine Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt kann helfen. Anhand dessen Umgangsplan, welcher gemeinsam erstellt wird, weiß jedes Elternteil wann das Kind da ist und wann der Umgang stattfindet. Der Plan wäre verbindlich und wenn darauf steht, dass sie das Kind am Wochentag X von X bis X Uhr sehen dürfen kann der Vater das nicht verweigern. Macht er es doch melden sie es dem Jugendamt, welches unterstütztend ist. Wenn gar nichts anderes geht muss der Plan vor Gericht gehen. Verweigerung kann danach für den Kindsvater zur Strafe führen. Wie soll das derzeitige Modell weiter umgesetzt werden? Hat der Umzug Einfluss auf die Schule?
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, entschuldigen Sie die Nachfrage, aber ich habe Ihre Antwort "die Antwort hat ja schon diese Regel geben, steht im § 45 SGB V." nicht ganz verstanden. Ich bin gesetzlich versichert, mein Mann privat. Wir überlegen unsere Kinder (momentan noch über mich familienversichert) privat versichern zu lassen. Habe ich dann noch einen ...
Sehr geehrte Frau Dr. Bader, nächstes Jahr bekommen wir unser erstes Kind. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, mein Partner (wir sind nicht verheiratet) ist privat versichert. Er verdient mehr. Muss das Baby dann privat versichert werden oder gilt das nur bei Eheleuten? Kann ich das Baby über mich freiwillig gesetzlich versichern? Is ...
Hallo! Unser Sohn ist über meinen Mann privat versichert. Mein Mann bekommt von seiner Krankenkasse 10 Tage Krankengeld für ihn, wenn er mit ihm zu Hause bleibt. Ich bin gesetzlich versichert und erhalte dementsprechend kein Krankengeld, wenn ich zu Hause bleiben würde. Jetzt habe ich eine Frage: stehen mir trotzdem 10 Tage bei meinem Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht könnten Sie mir bitte bei folgender Frage weiterhelfen: Besteht die Möglichkeit, auch wenn der Ehepartner privat versichert ist, NACH ABLAUF der Elternzeit für eine Übergangszeit weiterhin gesetzlich versichert zu sein? Nach meiner Kenntnis gestattet die gesetzliche Krankenkasse nur eine freiwillige Kranke ...
Hallo, ich habe eben erfahren das meine Vertretungsärztin mir alle 3 Untersuchung zur Schwangerschaft Privat in Rechnung stellen möchte. Darf sie dies ohne weiteres tun? Zum Sachverhalt. Anfang Januar war ich bei meiner Frauenärztin diese hat die Schwangerschaft festgestellt. Sie ist bereits 1ne Woche später zur OP gegangen und fällt bis ca. ...
Guten Abend, mein Mann ist Privat versichert und ich bin mit meinen 2 Kindern noch in der Gesetzlichen Versicherung über meine Arbeit versichert ich bin wieder Schwanger aber meine Elternzeit läuft 3 Monate vor Geburt aus. Muss ich diese Zeit wieder Teilzeit arbeiten um wieder Versichert zu sein oder wie läuft es ab? Ich danke Ihnen für Ihre Ant ...
Hallo wie oben beschrieben sind ich und meine Tochter gesetzlich versichert. Mein Freund Vater des Kindes privat. Wir sind nicht verheiratet leben aber zusammen. Kind ist unter 12 Jahre ( 8 Monate). Wie ist das mit den kranktagen? Kann mein Freund seine Tage auf mich übertragen ? Oder wie wird das geregelt wenn er die kranktage nimmt da er ja eine ...
Hallo, der Vater meiner Tochter und ich leben momentan in Trennung. Das Kind lebt jeweils 50% im Wechselmodell bei uns, der Vater verdient fast das doppelte von meinem Gehalt, wir arbeiten beide voll. Im Folge der Scheidungsfolgenvereinbarung kam folgende Frage hoch: sollte das Kind krank werden, stehen ihm 10 Tage Krankentagegeld fuer die Kl ...
Hallo Frau Bader, meine Kinder sind beide über meinen Mann privat versichert und ich gesetzlich krankenversichert. Nun meine Frage, was gibt es für mich für eine Möglichkeit meine Kinder wegen Corona zuhause zu betreuen. Leider steht privat versicherten Kindern ja kein Kinderkrankenschein zu. Kann ich nur unbezahlten Urlaub nehmen? Oder m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im Mai diesen Jahres für den 2. Basis Ultraschall bei meiner Gynäkologin, dies war die erste Vorstellung beim Frauenarzt innerhalb meiner Schwangerschaft. Die Mitarbeiter der Praxis und auch die Frauenärztin wussten alle Bescheid, dass ich sonst alle Untersuchungen und Vorsorgen bei meiner Hebamme hab machen la ...