mautzimautz
Hallo, ich habe eben erfahren das meine Vertretungsärztin mir alle 3 Untersuchung zur Schwangerschaft Privat in Rechnung stellen möchte. Darf sie dies ohne weiteres tun? Zum Sachverhalt. Anfang Januar war ich bei meiner Frauenärztin diese hat die Schwangerschaft festgestellt. Sie ist bereits 1ne Woche später zur OP gegangen und fällt bis ca. März aus. Da ich mit dem Vertretungsarzt nicht einverstanden war, habe ich sie gefragt ob ich mir auch eine andere Ärztin für diese Zeit suchen könne. Sie meinte, ja es ist freie Arztwahl. Bereits eine Woche nach diesen Termin bei meiner FA habe ich einen bei einer anderen Ärztin bekommen. Sie wusste von Anfang an, dass ich bei meiner Ärztin war, sie die SS feststellte und vorraussichtlich im März wieder erscheint. Alles war okay. Die erste Blutuntersuchung, US usw. wurde gemacht. Vor 3 Wochen dann wurde der Mutterpass von ihr extra ausgefüllt und auch hier war alles in Ordnung. Keine erwähnte auch nur etwas. Jetzt bei der 3. Untersuchung mit dem ersten US sagte sie mir, erst wärend der Untersuchung, dass sie ja nur die Zweitärztin ist und sollte meine eigentliche Frauenärztin mit den Schlüssel abrechnen welchen sie angibt würde sie kein Geld bekommen. Im Falle dessen möchte sie mir dies dann Privat in Rechnung stellen!!! Es würde sich so um die 1000€ handeln und es würde in 2 Jahren auf mich zukommen. Darf sie das? Sie wusste ja über die gesamte Sachlage bescheid. Sie hat mich darüber auch nie aufgeklärt. Ich habe auch keinen Behandlungsplan oder ähnliches erhalten bzw. etwas unterschrieben. Ist es nicht die Pflicht der Vergretungsärztin mich vor der ersten Behandlung darüber aufzuklären? In dem Fall wäre ich gar nicht dahin gegangen. Viele Grüße
Hallo, wenn er darüber vorher schriftlich nicht belehrt hat, nicht. Reden Sie mit der KK Liebe Grüße NB
Surematu
Ob sie das darf,weiß ich nicht. Ich war z.b. 2x bei einer Vertretung als meine Ärztin nicht da war und mir wurde nichts in Rechnung gestellt.Ich hab sogar Ultraschallbilder bekommen. Was mich sehr wundert,warum in2 Jahren? Welche Begründung gibt's für diesen Zeitraum?
mautzimautz
Ich war auch bereits bei der letzten ss bei einer Vertretung. Sie hatte auch nie davon was erzählt. Wegen der 2 Jahre... Weiss ich auch nicht. Keine Ahnung. Vielleicht weil es dann keiner mehr nachvollziehen kann... Ich weiss es nicht. Ich weiss ja das die Abrechnungen bei den kk manchmal etwas oder oft verwirrend sind. Allerdings, wenn es denn so ist, wieso sagt man das nicht sofort noch vor der ersten Untersuchung? So hätte ich gewusst was passieren kann und mich im Falle es ist Rechtens umentscheiden können. Obwohl soviel Möglichkeiten bleiben da ja nicht wenn du ss bist ausser auf gut Glück nicht hingehen und hoffen...
Himbeere2008
Ganz entspannt zurücklehnen. Ohne Aufklärungsgespräch und schriftliche Zustimmung sind Patienten nicht verpflichtet, das Arzthonorar zu bezahlen (§ 630c Abs. 3 BGB). Sie müssen dafür keinen Widerspruch einlegen, sollten aber den Arzt darauf hinzuweisen, dass sie die Rechnung nicht zahlen werden.
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