Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gynäkologin will im Nachhinein privat abrechnen

Frage: Gynäkologin will im Nachhinein privat abrechnen

Apikalia

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Sehr geehrte Frau Bader,  ich war im Mai diesen Jahres für den 2. Basis Ultraschall bei meiner Gynäkologin, dies war die erste Vorstellung beim Frauenarzt innerhalb meiner Schwangerschaft. Die Mitarbeiter der Praxis und auch die Frauenärztin wussten alle Bescheid, dass ich sonst alle Untersuchungen und Vorsorgen bei meiner Hebamme hab machen lassen und nur den 2. Basis Ultraschall wünsche. Dies war kein Problem. Es wurde nur das an Untersuchungen gemacht was im Mutterpass steht und nichts zusätzliches.  Einen Monat später, kurz vor Quartal Schluss rief mich die Frauenärztin an und sagte, dass ich den US in Höhe von 200€ privat bezahlen müsse, da ich nur einmal in diesem Quartal bei ihr vorstellig war. Sie bedauere mich nicht vorher aufgeklärt zu haben, sie hätte es erst kürzlich bei einer Fortbildung zur Abrechnung erfahren. Ich rief bei der AOK an und die erklärten mir, dass sei falsch und es gab nochmal ein Gespräch zwischen der AOK und meiner Frauenärztin, die jedoch bei ihrer Meinung blieb und mir wortwörtlich sagte, die Mitarbeiterin der AOK sei "dumm" und sie würde Probleme mit der KV bekommen, wenn sie meinen US über die Krankenkasse abrechnet. Sie versprach mir die Stellungnahme der KV zu schicken, die kam heute, also ca. einen Monat später.  Da steht tatsächlich, dass eine Abrechnung über den EBM nicht möglich ist, falls die Schwangere nur zum Ultraschall zum Gynäkologen geht und sonst die Vorsorge bei der Hebamme durchführen lässt.  Das kann ich nicht nachvollziehen und hab ich noch nie irgendwo gehört! Dann hätte man ja direkt Nachteile wenn man die Vorsorge bei der Hebamme machen lässt.  Da ich vorher nicht aufgeklärt wurde, hatte ich keine Möglichkeit zu entscheiden ob ich einen privaten US möchte oder nicht. Als Schwangere habe ich das Anrecht auf 3 Basis Ultraschalluntersuchungen. Weiter darf ich auch auf Untersuchungen verzichten, ohne das ich Nachteile haben darf. Dies steht in der Broschüre vom Bundesausschuss. Und ich darf entscheiden wer die Vorsorge durchführt. Die AOK sieht es genauso. Von der KV habe ich auf meine Email von vor 1,5 Monaten immer noch keine Antwort erhalten. Meine Hebamme war über die Vorgehensweise der Ärztin entsetzt und hat mir geraten die Rechnung nicht zu bezahlen.    Können Sie mir bitte sagen, wie Sie meine Situation einschätzen? Kann ich die Zahlung verweigern, weil ich nichts unterschrieben habe und ursprünglich als Kassenfall angelegt wurde?  Vielen lieben Dank für Ihre Einschätzung! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das habe ich auch noch nicht gehört. Fragen Sie bitte mal im Forum unserer Hebamme! Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Lass dir doch von der AOK schriftlich geben, dass sie für die Kosten aufkommen. Zusätzlich würde ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen und mich nicht abwimmeln lassen. Zahlen würde ich nicht, da du ja nicht informiert wurdest.


Apikalia

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Danke für deine Antwort! Als Patient kann man gar nicht bei der KV anrufen, hab es versucht, es richtet sich nur an Ärzte und an Krankenkassen, was ich nicht in Ordnung finde. Deshalb hatte ich die Email geschrieben. 


WonderWoman

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ist denn die aok überhaupt deine kv? weil du einjerseits schreibst dass du mit der aok telefoniert hast aber die kv für dich nicht telefonisch erreichbar ist?


Sternenschnuppe

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Sie meint wohl die kassenärztliche Vereinigung denke ich. Die AOK will zahlen, die Ärztin möge es bitte mit denen klären. Lass es Dir schriftlich von der AOK geben zur Sicherheit.


Apikalia

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KV bedeutet Kassenärztliche Vereinigung. Die haben mit der AOK als Krankenkasse nichts zu tun. 


Apikalia

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Das ist mein Problem, dass ich zwischen der  AOK und der Frauenärztin stehe... sie hat es nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet (da sie meint, dass sie sonst Probleme mit der Kassenärztlichen Vereinigung bekommt) da kann die AOK nichts machen. Die haben extra mit meiner Frauenärztin telefoniert, aber diese hat sich geweigert es normal abzurechnen. 


User-1750749248

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Aber wenn du schriftlich hast, dass die Aok das zahlt, kannst du denen die Rechnung einreichen und die sollen das erstatten. Da würde ich aber nicht in Vorkasse gehen.


Neverland

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Natürlich kann man das. Wenn das bei der AOK nicht so ist, dann weiß ich schon warum ich nie zu der wechseln würde. Bei keiner anderen KK dürfte das ein Problem sein. 


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