Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mann Privat Versichert wieder Schwanger Elternzeit läuft 3 Monate vor Geburt au

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mann Privat Versichert wieder Schwanger Elternzeit läuft 3 Monate vor Geburt au

missmichi

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Guten Abend, mein Mann ist Privat versichert und ich bin mit meinen 2 Kindern noch in der Gesetzlichen Versicherung über meine Arbeit versichert ich bin wieder Schwanger aber meine Elternzeit läuft 3 Monate vor Geburt aus. Muss ich diese Zeit wieder Teilzeit arbeiten um wieder Versichert zu sein oder wie läuft es ab? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sind die 3 Jahre EZ aufgebraucht? Dann endet die beitragsfreie KK. Sie müssen sich, wenn Sie nicht arbeite wollen, freiwillig versichern. Sie können Ihre gemeinsamen Kinder beitragsfrei familienversichern, wenn -Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin nicht mehr als 5.212,50 Euro regelmäßiges Gesamteinkommen im Monat hat oder -Ihr eigenes Einkommen höher ist als das Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Natürlich musst du arbeiten nach der Elternzeit. Sogar so wie vor der Elternzeit. Wie war denn der Plan, wenn du nicht schwanger wärst? Du hast doch keinen Versicherungsschutz für dich und die Kinder. Familienversicherung geht ja nicht.


luvi

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Hallo, Hast du schon 3 Jahre Elternzeit genommen? Wenn nicht könntest du die Elternzeit verlängern. LG luvi


missmichi

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Sie laufen aus aber dann bin ich ja wieder im Mutterschutz sprich ich müsste im 8 Monat wieder Vollzeit arbeiten für 2 Wochen . An den oberen klugscheisser mit der dummen Antwort . Wenn man nichts sinnvolles Zusagen hat , sollte man es lassen !


missmichi

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Also müsste ich die 4 Wochen wieder zu meinem Arbeitgeber um zu arbeiten um dann wieder versichert zu sein ? Denn ich wäre dann wieder im Mutterschutz. Ist das richtig ?


luvi

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Hallo, Kannst du evtl. die Zeit bis zum Mutterschutzbeginn mit Urlaub überbrücken? Wenn es doch nur 2 Wochen Arbeit wären, hat der Arbeitgeber evtl. auch nichts dagegen. Im neuen Mutterschutz erwirbt du schließlich auch wieder Urlaubsanspruch. LG luvi


missmichi

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Danke ! Das ist ein guter Tipp .


Felica

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Wenn deine EZ endet, dein Mutterschutz noch nicht begonnen hat, hast du 4 Optionen: 1. Du verlängerst bis zum neuen Mutterschutz. Bekommst dann volles Mutterschaftsgeld, EG in Höhe von 300 € wenn in der EZ nicht gearbeitet wurde und kannst nach Geburt wieder 3 Jahre EZ nehmen. Versichert wärst du dann. 2. EZ ist komplett ausgeschöpft, also gehst du nach der EZ niemals arbeiten bzw überbrückt möglicherweise mit Urlaub, Überstunden. Mutterschaftsgekd gibt es normal, mit Glück wird es auch etwas mehr EG wie 300 €, danach normal wieder 3 Jahre EZ. 3. Du kündigst und musst dich selbst versichern sofern kein Anspruch auf ALG1 oder Sperre wegen Eigenkündigub. Wenn Anspruch auf ALG1, dann Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld, sonst evtl Einmalzahlung von 210 €. Da kein AG entfällt der Anspruch auf EZ, damit heisst selbst Lösung finden wenn EG durch. EG wird Mindestsatz. 4. Du lässt dich unbezahlt freistellen, was negative Folgen für das Mutterschaftsgeld hätte. Ob du 1 Tag oder 8 Wochen zwischen EZ und Mutterschutz arbeiten muss spielt keine Rolle. Bedenke, für den neuen Mutterschutz erwirbst du Urlaubsanspruch. Falls du damit überbrücken kannst.


Mitglied inaktiv

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Felicia unsere Hausfrauen Meinung ist nicht erwünscht. Das ist jetzt schon die 4. Frau die hier fragt, ob man arbeiten muss nach Ende EZ und schwanger ist


Felica

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Du musst übrigens nicht wegen der KV arbeiten, sondern weil du einen Arbeitsvertrag hast. Damit hat der AG theoretisch auch Anspruch auf Schadensersatz wenn du den ohne Rücksprache nicht erfüllst.


missmichi

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Vielen Dank für die liebe Nachricht ! Mir gehts tatsächlich nur um die Versicherung , es wäre schade wenn ich mich selber versichern müsste nur weil es bei uns mir der Schwangerschaft nicht sofort geklappt hat , es geht wirklich nur um diese kurze Zeit. die Tipps waren sinnvoll ! Liebe Grüße


missmichi

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Ich glaube nicht das er von mir Schadenersatz verlangt weil ich im 8 Monat schwanger bin und dann nur kurz arbeiten könnte , er wird selbstverständlich frühzeitig informiert und weiß es Monate vorher


Felica

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Er kann aber eben auf die Einhaltung pochen. Kommst du dem nicht nach, begehrst du Vertragsbruch. Den nur für die die Dauer der EZ ruht dein Vertrag. 2 Wochen zu überbrücken sollte wohl kein Thema sein. 6 Wochen vorgeburtlich, Plus 8 Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz ergibt schon 14 Wochen. Damit hast du schon 4/12 deines jahresurlaubes.


Mitglied inaktiv

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Wenn Geld keine Rolle spielt vereinbare doch begrenzt Teilzeit und dann eben mit Urlaub überbrücken. Wie geschrieben, die Kollegin hat so 38 Arbeitstage überbrückt. Mit restlicher Elternzeit vom 1. Kind, Resturlaub von vor der 2. Elternzeit, Urlaub während des Mutterschutzes Damit ist zwar das Mutterschaftsgeld geringer geworden. Und Elterngeld gibt ja sowieso der Mindestbetrag


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