Vita2
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Situation. Ich bin mit meinem 1. Kind (geb.15.11.15) noch in Elternzeit bis 14.11.18 und bin damals in Mutterschutz umgezogen von Stuttgart nach Bayern (die Entfernung liegt bei ca.150 km). Jetzt bin ich mit dem 2.Kind schwanger, der errechnete Geburtstermin wäre 6.6.19. In dieser Zeit 14.11.18 bis 25.4.19 (Mutterschutz am 25.4.19) müsste ich theoretisch arbeiten, doch wegen der Entfernung ist dies unmöglich zu meistern. Was kann ich mit dem AG verhandeln? Hab ich irgendwelche Vorteile oder Möglichkeiten? AG-Zuschuss schließe ich jetzt ganz aus oder? aber von KK werde ich trotzdem das Mutterschaftsgeld gezahlt bekommen? Ein Aufhebungsvertrag? Was heißt es überhaupt? Mein Chef hat es mir nach der EZ vorgeschlagen, bis ich eine Arbeit gefunden habe. Nun haben wir den 2. Kind geplant, kann man trotzdem diesen Aufhebungsvertrag machen bis zum Mutterschutz am 25.04.19? und danach wieder Elternzeit beim Chef beantragen? geht es? er wird mich ja nichts mehr bezahlen? Auf welche Zeit kann man diesen Aufhebungsvertrag machen? Welche Vor- und Nachteile hat man da in meiner Situation? Oder muss ich mich kündigen und arbeitslos melden? da der Chef mich auf garkeinen Fall kündigen wollte. Ich war 12 Jahre bei ihm angestellt, ist es vlt. weil er mir sonst Abfindung zahlen müsste? Wie soll ich vorteilhaft vorgehen? Was würden Sie mir empfehlen? Mit freundlichen Grüßen Vita
Hallo, es bleibt Ihnen doch nur, zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Eine Abfindung muss er nicht zahlen, er will das Arbeitsverhältnis ja nicht beenden. Die einzige Möglichkeit, um ihnen Elternzeit mit beitragsfreier Krankenkasse zu ermöglichen wäre, die genannte Zeit durch unbezahlten Urlaub zu überbrücken. Liebe Grüße NB
malini
Meines Erachtens hast du zwei Möglichkeiten: zwischen dem Ende der Elternzeit und neuem Mutterschutz unbezahlten Urlaub beantragen oder DU musst kündigen. Warum sollte dein Chef dir kündigen und dir noch eine Abfindung zahlen? Du hast die Entfernung geschaffen und kannst deinen Vertrag nicht mehr erfüllen. Elterngeld wirst du eh nur den Mindestsatz bekommen, außer, du suchst dir noch schnell einen Job am neuen Wohnort.
Andrea6
Du kannst und willst deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen, also mußt du kündigen. Welches Geld sollte dein Chef zahlen für eine Arbeitskraft, die ihm seit 3 Jahren und in Zukunft nicht zur Verfügung steht? Was war denn ohne neue Schwangerschaft geplant?
Felica
3te Option, pendeln oder vor Ort für unter der Woche ein Zimmer suchen. So erwirtschaftest du neues EG, hast Anspruch auf Mutterschutzgeld und kannst wieder in EZ gehen. 150km sind keine unmögliche Entfernung, wenn auch ziemlich stressig. Aufhebungsvertrag bedeutet du und dein AG werden sich darüber einig das der Vertrag aufgelöst wird. Und sicherlich nicht erst zum neuen Mutterschutz sondern jetzt. Das heißt, du hast keinen AG mehr. der muss dir dann gar nicht mehr, auch dich nicht weider einstellen oder sonstiges, du bist dann raus. Für eine ordnungsgemäße Kündigung bist du viel zu spät dran, das hättest du 3 Monate vor Ende der EZ machen müssen. Dein AG darf und kann dir nicht kündigen. Abfindung ist auch nicht, weil du den Vertrag nicht einhalten kannst. Eher kann der AG von dir Schadensansprüche fordern wenn du nicht nach der EZ wieder auf de Arbeit erscheinst. Wenn das auch kaum ein AG macht und er nachweisen müsste das ihm ein Schaden entstanden ist. Könnt aber der Fall sein wenn er deine Schwangerschaftsvertretung nicht weiter beschäftigt hat weil er damit rechnet, das du doch eine Lösung gefunden hast zu arbeiten.
Vita2
Ja hast du recht. Vor der 2. Schwangerschaft hätte ich eine Arbeit gefunden, ich sollte ab September arbeiten und mein Kind wird erst im November in Kindergarten genommen, dann noch Eingewöhnung je nach Kind. Nach diesen Informationen hat sich leider die neue AG verdrückt und nicht mehr gemeldet. Deswegen war da die Überlegung an weitere Kinderplanung.
Vita2
wir wollten in der Zukunft evtl. auch wieder zurück nach Stuttgart ziehen. Momentan sieht es so aus dass wir in Bayern bleiben.
Vita2
Das ist leichter gesagt als getan, ich hab ja noch ein Kind den ich zum Kindergarten bringen und abholen müsste. Zudem auch kein Auto und jedes mal mit dem Zug hin und her zu fahren.....dass werde ich Zeitlich nicht schaffen. Na gut, Danke schön für eure Antworten. Dann werde ich mich mal mit meinem AG in Verbindung setzen und schauen was er vorschlägt.
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