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Hallo Frau Bader, Habe elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängert. Mündlich wurde mit Arbeitgeber vereinbart, dass ich am 1.10. auf 450 Euro Basis arbeite. Habe ihn jetzt informiert, dass ich wieder in der 10. Woche schwanger bin. Er lehnt die Beschäftigung jetzt ab mit der Begründung, er hätte längerfristig jemand gesucht. Ich erklärte ihm, dass ich nach der mutterschutzfrist sofort weiter arbeiten würde. Darf er, obwohl bereits mündlich vereinbart, aufgrund der Schwangerschaft die Beschäftigung auf 450 Euro Basis jetzt plötzlich ablehnen? Erwähnenswert wäre noch, dass wir eine kleine Firma sind unter 10 beschäftigte und nochmal eine schwanger ist. Vielen Dank für eine Antwort.
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Guten Tag, Ich befinde mich noch bis zum 12.12.2024 in Elternzeit von Kind 1, nun bin ich schwanger mit Kind 2. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 13.04.2025. Seit Februar befinde ich mich in einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber, ich habe hierzu einen Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag über 6.5h/Woche unterschri ...
Hallo zusammen ich bin ungeplant schwanger geworden in der Elternzeit (1Jahr ), die in den nächsten zwei Monaten enden wird. Noch dazu kommt, dass ich kein Arbeitgeber mehr habe. Da ich einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Jetzt frage ich mich wie es finanziell weitergehen wird. Steht mir etwas während der Schwangerschaft zu und dann wenn da ...
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Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...
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Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
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