Elternzeit wg. 1tem Kind bis 10/2014 jetzt erneut Schwanger Elternzeit bis wann

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit wg. 1tem Kind bis 10/2014 jetzt erneut Schwanger Elternzeit bis wann

Hallo Frau Bader, habe folgende Frage, bzgl. des Elterngeldes der Krankenversicherung sowie der Elternzeit Mein 2tes Kind habe ich im Oktober 2011 bekommen. Nun bin ich nach nur 7 Monaten erneut schwanger. Entbindungstermin für das 3te Kind soll im März 2013 sein. Elterngeld habe ich für das 2te Kind bezogen von 10/11 bis 09/12. Elterngeld lag unter 1000 € befinde mich noch bis 10/2014 in Elternzeit >>> Also ich habe bis 09/12 noch Elterngeld bekommen für 10/12, 11/12, 12/12, 01/13, 02/13 werde ich ja kein Geld bekommen oder?? Wie sieht es in der Zeit von 10/12 bis 02/13 bzw 03/13 mit der Krankenversicherung aus; bin ich weiterhin versichert mit meinen Kindern? Mein Mann ist in der privaten krankenversicherung und die Kinder liefen über mich in der gesetzl. Krankenversicherung. Was bekomme ich ab 03/13 an Mutterschaftsgeld und Elterngeld? Wie läuft das jetzt mit der Berechnung der Elternzeit?? Würde mich wirklich über eine Antwort von Ihnen freuen. lieben Dank

von sam00081 am 06.12.2012, 22:25



Antwort auf: Elternzeit wg. 1tem Kind bis 10/2014 jetzt erneut Schwanger Elternzeit bis wann

Hallo, warum stellen Sie die Frage zweimal? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2012



Antwort auf: Elternzeit wg. 1tem Kind bis 10/2014 jetzt erneut Schwanger Elternzeit bis wann

Ja, Elterngeld gibt es nur bis zum 1. Geburtstag des Kindes und der ist ja im Oktober 12 gewesen, also gibts kein Elterngeld mehr. Hast du während der Elternzeit einen AG, dann bist du während der ganzen EZ krankenversichert. Lief dein Vertrag aus oder so, dann warst du nur solange versichert wie dein Vertrag lief bzw solange du Elterngeld bezogen hast. Hast du einen AG, bekommst du an MuSchu-Geld nur den KK-Anteil von 13 Euro/täglich. Der Zuschuss vom AG entfällt, da du noch in Elternzeit bist. Du könntest die EZ aber auch beenden (und nach der EZ fürs 3. Kind fortsetzen) und würdest dann das volle MuSchu-Geld wie beim 2. Kind bekommen. Wenn ihr nicht unterbrecht, läuft die EZ ganz normal weiter und im Anschluss könnt ihr Ez fürs 3. Kind nehmen. Bis zu dessen 3. Geburtstag geht das ohne Probleme. Dann könntet ihr noch 1 Jahr "übertragen". Wenn ihr die kompletten 3 Jahre nehmen wollt, müsst ihr sowieso die EZ fürs 2. unterbrechen und einen Elternzeit-Mix starten! (Es sei denn, dem AG ists egal und er akzeptiert, dass man für 2 Kinder insgesamt 6 Jahre nehmen kann, also bis Okt 2017) Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.12.2012, 21:45



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