Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger elternzeit hartz4

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger elternzeit hartz4

Chichi31

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Hallo, meine Frage ist.. Ich befinde mich gerade in elternzeit( 2.tes Jahr unbezahlt) arbeitsvertrag besteht noch. Aufgrund von corona ist mein mann arbeitlos geworden wir beziehen derzeit hartz4. Nun bin ich erneut schwanger 12.ssw. Steht mir jetzt mutterschaftsgeld und elterngeld zu? Da ja noch arbeitsverhältniss besteht. Aber wir derzeit hartz4 beziehen. Wie würde das ablaufen was sollte ich am besten machen? Vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden und bekommen den vollen alten Lohn als Mutterschaftsgeld. Die staatlichen Sozialleistungen werden dann entfallen. Natürlich bekommen Sie auch Elterngeld. Grundlage hierfür sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes können ausgeklammert werden. Wesentlich ist also die Frage, wie alt das erste Kind zur Zeit ist. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Elterngeld gibt es 300€ plus Geschwisterbonus, wird aber voll angerechnet bei H4, da es nicht erarbeitet wurde. Du könntest jetzt die Elternzeit beenden und arbeiten gehen. Aus wirtschaftlicher Notlage muss der AG dem auch zustimmen. Und hoffen dass der Mann dann bald einen neuen Job hat wenn das Baby da ist. Dann bleibt euch auch das neue Elterngeld.


Chichi31

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Auf der seite vom Bundesministerium steht dies: Wenn Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden, dann gelten für Ihr Arbeitsverhältnis wieder dieselben Regelungen wie vor der Elternzeit. Das gilt auch für alle Regelungen zum Mutterschutz, also auch für Ihren Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Es kommt nicht darauf an, ob Sie nach Beendigung der Elternzeit nochmals tatsächlich gearbeitet haben. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich in diesem Fall nach dem Arbeitsentgelt, das Sie nach der Elternzeit bekommen hätten ohne die erneuten Mutterschutzfristen. Wenn Sie Ihre Elternzeit nicht vorzeitig beenden, können Sie nur das Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse bekommen, aber nicht den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.


MamaausM

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Deine Frage war doch zum Mutterschaftsgeld Dein Zitat sagt aus, beendest du diese Elternzeit zum neuen Mutterschutz dann gibt es Mutterschaftsgeld vom AG und KK. Lässt du die Elternzeit weiterlaufen gibt es nur Geld von der KK. Aber: alle Gelder werden euch beim Hartz 4 angerechnet! Wenn du nun wegen wirtschaftlicher Härte die Elternzeit jetzt schon früh in der Schwangerschaft beendest, erwirtschaftest du neues Elterngeld. Das wäre auch mehr als der Mindestsatz wie jetzt.


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