Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderkrankentage wenn Kinder privat versichert sind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderkrankentage wenn Kinder privat versichert sind

Sassi8819

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Hallo, Wenn ich als Mutter gesetzlich versichtert bin meine Kinder aber privat. Werden dann trotzdem die Stunden die ich hätte arbeiten müssen erstattet ? Und den Wisch wo der Arzt notiert das man nicht arbeiten konnte da Kind krank müssen zur KrankenKasse der Mutter geschickt werden ?


Sternenschnuppe

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Nein, da wird nix erstattet, es sei denn her habt das extra mitversichert ( wenn es sowas da gibt )


Lina_100

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Hallo, klassische Kinderkranktage nach SGB gibt es nicht. Allerdings räumen viele Arbeitgeber pauschal bezahlte Freistellung bei kranken betreuungsbedürftigen Kindern von 5 - 10 Tagen pro Jahr ein. Erst nach deren Ausschöpfung würde übrigens erst das Kinderkrankengeld greifen. Sofern Arbeits- oder Tarifvertrag das nicht ausschließen besteht auch ein Anspruch nach BGB auf bezahlte Freistellung (5 Tage im Jahr). Bei Kindergarten- oder Schulunfällen besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld nach SGB V aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der vom Versicherungsstatus unabhängig ist. Ebenfalls max. 10 Tage im Jahr pro Kind. LG


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