Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld Kinderkrankentage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld Kinderkrankentage

roza_soza

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Hallo, Bisher war es ja so, dass sich das Elterngeld bei Arbeitnehmern aus dem Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt/Mutterschutz errechnet hat und wenn man Kinderkrankengeld erhalten hat als Ersatzleistung wurde dieses nicht auf das Elterngeld angerechnet. Man bekam entsprechend weniger Elterngeld. Nun habe ich gelesen, dass mit dem neuen Elterngeldgesetz Krankengeld mitgerechnet wird. Stimmt das bzw gilt das auch für das Kinderkrankengeld?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wegen der Pandemie gilt, dass Monate, in denen Sie wegen Kinderkrankengel Einbußen hatten, ausgeklammert werden können. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein, das stimmt so nicht. Die aktuelle Gesetzeslage ist so: Wenn du aufgrund der Pandemie (du oder dein Kind hatten Corona, waren in Quarantäne oder die Kita hatte wegen Corona geschlossen etc.) (Kinder)Krankengeld erhalten hast, kannst du diese Monate ausklammern und durch den vorangegangenen Monat ersetzen. Das (Kinder)Krankengeld selbst wird aber nie berücksichtigt, da es steuerfrei ist.


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