mum2006
Sehr geehrte Frau Bader, ich hab nun schon dem öfteren über ein Arbeitsverbot bzw ein Beschäftigungsverbot gelesen. Das Arbeitsverbot, ist eine Krankmeldung?, bei dem die Krankenkasse weiter meinen Lohn zahlt? Diese bekomme ich vom Gyn? Habe ich das so Richtig? Und das Beschäftigungsverbot bekomme ich vom Chef? Oder muss dies der Betriebsarzt ausstellen? Ich habe derzeit einen Minijob, bei dem ich 3x die Woche putzen gehe. Wie viele andere schon gefragt haben, bekomme ich ein Verbot oder eher nicht? Denn das ständige bücken und der schwere Eimer, Gießkanne und der gleichen kann ja nur eine neue Kraft übernehmen? Oder sind diese Dinge in der SS kein problem? vielen lieben dank im voraus
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt! Liebe Grüße NB
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