Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie soll ich mich verhalten? Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie soll ich mich verhalten? Beschäftigungsverbot

Klümpchen88

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe sehr auf ihre Mithilfe. Ich arbeite als Krankenschwester in einer Nephrologie/Rheumatologie und bin in der 17.Woche schwanger. Wir haben immer wieder ein Patientenklientel, welches mit unklaren Infekten zu uns kommt, zum Teil wird auch Zytomygalie im Rahmen des stationären Aufenthalts ausgeschlossen. Ich selbst bin Zytomygalie negativ. Sowohl mein Hausarzt als auch meine Gynäkologin sind der Meinung, dass ich ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen sollte, da sie das Infektionsrisiko als sehr hoch ansehen. Meine Betriebsärztin sagt jedoch, dass ich diese Zimmer einfach meiden soll - was im Alltag einfach nicht machbar ist. Die Patienten sind nicht isoliert und meine Kollegen haben diesbezüglich kein Verständnis. Außerdem dürfte ich gut die Hälfte der Zimmer in diesem Fall nicht betreten. Nun habe ich mich mit der Arbeitsschutzbehörde in Verbindung gesetzt, dort musste ich aber erfahren, dass mein AG meine Schwangerschaft noch nicht gemeldet hat (Ich habe die Meldung vor 9 Wochen bereits abgegeben!), sodass dem Amt aktuell auch die Hände gebunden sind. Das Amt könnte sich zwar nun bei meinen AG melden, würde damit aber direkt offenbaren, dass ich mich dort gemeldet habe, was ich als schwierig ansehe, da es mir große Probleme verursachen könnte. Wie kann ich mich nun verhalten? Welche Schritte kann ich noch gehen? Kann mir der Betriebsrat in diesem Falle helfen? Mein Hausarzt wäre auch bereit, mir ein individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen, da ich Anfang des Jahres ein Burnout hatte und aufgrund der aktuell stressigen Situation und Überstunden auf Arbeit auch schon wehenartige Kontraktionen hatte. Er meinte aber, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot sehen würde, auf dem dann ja meine psychische Situation geschildert ist, was dann natürlich negativ auf mich zurück fallen würde. Ist das wahr? Kann in diesem Fall der Arbeitgeber auf die Diagnose schauen und darf er dieses Wissen für sich nutzen? Ich danke Ihnen bereits im Voraus! Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ob Ihnen ein BV zusteht oder nicht, kann nur der Betriebsarzt bzw das Gewerbeaufsichtsamt als Aufsichtsbehörde entscheiden. Wenn die Räume der ansteckenden Patienten vermeidbar sind und eine Ansteckung tatsächlich nicht so einfach möglich ist, sehe ich auch keine Gefahr. Ein BV vom Hausarzt halte ich für mehr als angreifbar - ob der den Zusammenhang von Arbeit u Wehen beurteilen kann ist doch fragwürdig. Sehen Sie zu, dass die Meldung an das Gewerbeufsichtsamt geht und lassen Sie dann von dort prüfen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1. Der AG muss in jedem Fall sofort nach Bekanntgabe die Gefährdungsbeurteilung durchführen und da werden auch Infektionsrisiken abgeschätzt. Hat er das gemacht? Wenn nein, kannst du den Vorgesetzten darum bitten. Im Allgemeinen kommst du nach GFB von der direkten Pflege weg zu mehr patientenfernen Tätigkeiten. Damit können die Gefährdungen idR gut ausgeschlossen werden. 2. Infektionsrisiken durch CMV sind doch nur bei Nadelstichverletzungen und bei direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z.B. Urin) problematisch, wobei die Körperflüssigkeit bei dir in die Schleimhäute oder in den Mund gelangen müssten. NSV sind ausgeschlossen, da du keine Injektionen mehr machen darfst, auch keine Blutabnahmen. Bei Urin etc. hilft die PSA. So groß sehe ich jetzt das Risiko nicht, aber ich kenne auch nicht genau deine Tätigkeit. 3. Der Betriebsrat ist auf jeden Fall ein Ansprechpartner. 4. Warum so viel Angst vor dem AG? Die Diagnose steht nicht auf dem Attest drauf. Da du schon einen Burnout hattest, wäre evtl. auch eine Beschränkung auf weniger Stunden sinnvoll (anteiliges individuelles BV).


Klümpchen88

Beitrag melden

Vielen Dank für die schnelle Antwort! 1. Die Gefährdungsbeurteilung habe ich ausgefüllt und mit der Meldung der SS abgegeben. Meine Abteilungleitung hat sie unterschrieben, beim Betriebsarzt kam sie aber nie an (der wiederum sendet sie an der Amt für Arbeitssicherheit), sie hängt also noch in der Personalabteilung. Eine Einteilung zu patientenferneren Tätigkeiten habe ich in meinen 11 Jahren an der Klinik noch nie erlebt, lediglich eine Einschränkung der Tätigkeiten am Patienten. Die GFB hat also nur die Wirkung: nicht pieksen, nicht heben, keine Nachtarbeit. Und in meinem Fall: nicht in den OP oder zum Röntgen. 2. Warum werden dann Kinderkrankenschwestern mit fehlender Immunität ins BV geschickt? Unsere Patienten sind auch unter Umständen verwirrt und gehen dann 'nicht sorgsam' mit ihren Ausscheidungen um. Ebenso ist jeder Dialysepatient als immungeschwächt anzusehen und dadurch ein Risiko. Ich bringe das CMV Risiko aber nur immer als Beispiel, da es das offensichtliche ist. Wir kriegen viele Patienten mit unklaren Infekten (es könnte ja Rheuma sein) und erst bei uns wird dann nach der Ursache geschaut. Letzten Monat hatten wir zum Beispiel 2 Patienten, bei denen herauskam, dass sie eine Tuberkulose haben. Gut, bei beiden war es keine offene, also nicht hoch ansteckend, aber das hätte ebenso sein können. Auf Intensivstation darf eine KS nicht arbeiten, unter anderem weil die Patienten so infektanfällig sind. Auf NormalStation scheint diese Regel wohl nicht zu gelten... Zu 4. Da ich dieses Jahr aufgrund des Burnouts 15 Wochen krank war stehe ich auf einer Liste (was ich nicht wissen dürfte). Ich kenne selbst 2 Kollegen aus dem Haus, welche aufgrund hoher Kranheitstage gebeten wurden, zu kündigen - als sie es nicht taten wurden sie mehrfach versetzt und weiteres, um sie indirekt zum kündigen zu bringen. Ich möchte also meinem AG nicht auch noch darlegen, dass es um meine Psyche nicht allzu gut gestellt ist... Mein HA meinte, die Diagnose würde definitiv drauf stehen, da der AG ein Beschäftigungsverbot auch immer anfechten könne... damit liegt er also falsch? Über das BV mit den geringeren Arbeitsstunden haben wir auch gesprochen aber auch das eben wegen der offenen Darlegung meiner Situation nicht durchgezogen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1.) Die GFB kannst doch du nicht ausfüllen, höchstens ihr gemeinsam (er mit dir). Aber der Vorgesetzte steht in der Verantwortung! Und wenn du nicht mit dem Inhalt einverstanden bist, dann bitte nicht unterschreiben. So wie du es beschreibst, ist sie unvollständig gemacht worden. Hattet ihr Arbeitshilfen dazu? Leitfaden Mutterschutz im KKH, Merkblätter? Da steht alles Relevante drin. 2.) Es gilt die Regel: keine Behandlung von Patienten mit ungeklärtem Immunstatus und keine Behandlung von Immunsupprimierten. Kinderkrankenschwestern sind ein anderer Fall, nicht 1:1 übertragbar. 4.) Es gibt einen Mustervordruck für das BV - im Internet bei den Aufsichtsbehörden abrufbar. Da steht deine Diagnose nicht drauf. Außerdem hast du Kündigungsschutz bis Ende Elternzeit und du kannst 3 Jahre beantragen und Teilzeit arbeiten in der EZ.


Klümpchen88

Beitrag melden

Danke, das hilft mir schon sehr weiter, denn: 1. Ich habe das ausgefüllt und meine Abteilungleitung kontrolliert und unterschrieben. Alle Tätigkeiten, die ich daraufhin unterlassen soll (Das ist ein Vordruck, Ich Kreuze nur an) hat sie somit realisiert und ich darf mich also ab die Bestimmungen halten bzw sie als Argument nennen. Aber: 2. Dort stand nichts zu immunsuprimierten Patienten oder Patienten mit unklaren Infektstatus. Zu diesen Patienten hat auch die Betriebsärztin nichts gesagt, erst als ich nachgefragt habe... Und ich werde von meinen Kollegen nur komisch angesehen, wenn ich das thematisiere und belächelt. Und genau das ist mein Problem (Und das hat mir die Dame vom Amt heute genauso bestätigt): für solche Fälle gibt es keine Zugehörigkeit bei meinem AG. Ich glaube, da gilt: meistens wird sich nicht beschwert. Leider wusste ich das am Anfang noch nicht. Und nun muss ich auch diese Patienten betreuen. 4. Super, Danke! Und wer muss dann die Ursache wissen? Die KK?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, bis der Status einiger Patienten bekannt ist, kann es WOCHEN !!! dauern. Ich musste im Rahmen meiner Ausbildung mehrere Praktiker machen auf Station. Dort kam es des öfteren vor, das erst nach Wochen festgestellt wurde, das der hustende Patient eine TBC-Erkrankung hat. Und nicht selten eine offene - sprich danach war Quarantäne angesagt. Mindestens in einem Fall hat sich dort wer angesteckt wie ich jetzt Jahre später erfahren haben durch Zufall. Im gleichen KH kommt es des öfteren vor das Patienten sich mit antibiotikarestistenten Keimen anstecken bzw diese dort diagnostiziert werden - nicht selten auf der Intensiv.. Interessiert aber keine Sau so wirklich... Genauso wenig wie es jemanden interessiert hat ob ich krank war, mich desinfiziert habe oder ähnliches wenn ich meinen Mann auf der Intensiv besucht habe wie er dort wochenlang im Koma lag. wenn man mehrer Stunden täglich sich dort umschaut bekommt man das nackte grauen. Zumal wenn man weiß, in den meisten KH´s sieht es hinter den Kulissen genauso aus.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

2.) Welche Arbeitshilfen wurden verwendet? Du hast diese Frage noch nicht beantwortet. Demnach hattet ihr wohl keine Arbeitshilfen. Lade sie dir einfach im Internet runter: bei deiner Aufsichtsbehörde und im Internet findest du z.B. den "Leitfaden Mutterschutz im KKH", Nephrologie S. 62. Dann kann bzw. muss die GFB überarbeitet werden. Aber wie ich schon sagte, dein Chef muss das machen, nicht du! Sonst liegt die Verantwortung ja wieder bei dir. 4.) Die KK wird die Diagnose erfahren, steht aber unter Schweigepflicht. Anfechten kann der AG das Attest schon. Passiert aber eher selten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

"Sowohl mein Hausarzt als auch meine Gynäkologin sind der Meinung, dass ich ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen sollte, da sie das Infektionsrisiko als sehr hoch ansehen." Deine Ärzte sind für diese Beurteilung nicht zuständig. Dafür ist dein AG zusammen mit deinem Betriebsarzt zuständig. Du brauchst kein generelles BV, du brauchst einfach nur eine passende unschädliche Tätigkeit. Stationsbüros gibts auf jeder Station und patientenferne Tätigkeiten fallen in jedem KKH an, oder nicht?


Klümpchen88

Beitrag melden

2. Sorry, wir habeb einen Kliniksinternen Leitfaden. Aber den für die Nephrologie werde ich mir ansehen, danke. Und zu dem Nachtrag: ja also wenn das so einfach wäre. Sicher haben wir Büroarbeiten, dafür haben wir ja eine Sekretärin. Und natürlich gibt es patientenferne Tätigkeiten,ja. Aber um die Situation in einem KH mal klar zu machen: ich bin als schwangere nicht zusätzlich im Dienst sondern als vollwertige Kraft, alles andere gibt der Personalschlüssel nicht her! Nur jave ich eben Einschränkungen. Das bedeutet, ich bin eine zusätzliche Last für meine Kollegen. Es ist in diesem Rahmen nicht umsetzbar, den Patienten fern zu sein! Auch nicht einem Teil. Dafür müsste mich mein AG vielleicht auf eine bessere Station versetzen (als ob es die gäbe...) Aber auch dazu sieht er keinen Grund. Ich kann bei uns diesen Patienten nicht dauerhaft entgehen! Und da liegt mein Problem!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich weiß nicht ob euer interner Leitfaden was taugt. Ihr braucht offizielle Arbeitshilfen. Wie der AG dir die unschädliche Aufgabe besorgt, ist nicht dein Problem, sondern seins. Der Ansatz ist bei dir falschherum: es ist nicht deine Verantwortung, Lösungen zu finden oder den Patienten zu entgehen. Dafür muss der AG sorgen. - Ohne dir einen Vorwurf zu machen: es ist von Anfang an der Wurm drin, weil sie dich die GFB haben machen lassen. So läuft das nicht. Es wäre gut, wenn die Behörde denen auf die Sprünge helfen könnte.


Klümpchen88

Beitrag melden

Da hast du vollkommen recht! Da sich der AG aber eben nicht bemüht/kümmert wollte ich ja auch mit dem Amt für Arbeitssicherheit sprechen (gut; auch wegen dem Beschäftigungsverbot, aber ich würde auch eine Alternative nehmen, wenn ich sie denn kriegen würde...). Nur können die mir ja nicht helfen, weil sie ja noch gar nichts wissen von meiner SS... total verzwickt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Natürlich weiß das Amt von deiner Schwangerschaft und deinen Problemen. Sie könnten sofort eingreifen, wenn du ihnen grünes Licht gibst. Eigentlich könnten sie das auch ohne deine Zustimmung. Du entscheidest, was dir wichtiger ist. Deine Gesundheit, dein Kind oder bezüglich der Verhältnisse beim AG alles beim Alten zu lassen.


excellence2

Beitrag melden

Bei mir steht die Diagnose auf dem BV, das ich dem AG überreichen musste, sehr wohl drauf.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wegen der ärztlichen Schweigepflicht darf die Diagnose gar nicht auf dem Attest draufstehen. Wenn das ein Arzt mal falsch gemacht hat (indem er selbst was formuliert hat), dann ist das keine Rechtsgrundlage für alle andere Ärzte es ebenso falsch auszustellen. Kein vernünftiger Arzt wird dem AG seine Diagnosen weitergeben. Was drauf stehen muss, ist die Rechtsgrundlage, das Ausstellungsdatum, die Dauer des BVs und ggf. welche Tätigkeiten/Arbeitszeiten eingeschränkt werden müssen, und ggf. welche Tätigkeiten weiterhin möglich sind. Es gibt offizielle Vordrucke der Behörden und auf keinem steht die Diagnose drauf: Bayern: http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/download/gewerbeaufsicht/soz_arbeitsschutz/mutterschutz/GAA_14.pdf NRW: https://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_mutterschutz_jugendarbeitsschutz/service/Attest__Mutterschutz_.pdf Baden-Württemberg: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/18779/Aertzliches_Attest_zur_Vorlage_beim_Arbeitgeber.pdf?command=downloadContent&filename=Aertzliches_Attest_zur_Vorlage_beim_Arbeitgeber.pdf


blue-pearl88

Beitrag melden

Hallo Bei meinem BV vom Frauenarzt stand keine Diagnose drauf. Lg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...