Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie sieht es mit Elterngeld beim 2. kind aus.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie sieht es mit Elterngeld beim 2. kind aus.

EllyMirelly

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Guten Tag Ich habe im Oktober 2012 einen Sohn zur Welt gebracht, für den ich auch Elterngeld beziehe bis September 2013. So nun bin ich erneut schwanger und das 2. Kind kommt Ende November diesen Jahres zur Welt. Wie sieht das mit dem Elterngeld aus? Kann ich mir das von meinem Sohn auszahlen lassen und dann für das 2. Kind beantragen? So dass ich für das 2. Kind nicht nur den Sockelbetrag von 300€ bezahlt kriege! Bin sehr verwirrt, weil mir das Internet viele Möglichkeiten zeigt die mich nicht weiterbringen. Ich danke schon mal im Voraus für die Antwort/en. :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Du gehörst zu den wenigen, die dann für Kind 2 genau das gleiche Elterngeld bekommen wie für Kind 1 :-) Mutterschutzzeiten werden ja durch vorangegangene Monate ersetzt, daher wird das Berechnungsjahr genau das erste Lebensjahr Deines ersten Kindes sein. Monate mit Elterngeld werden auch durch Monate vor Elterngeld ersetzt. Somit sind wir bei den gleichen Monaten angekommen wie bei Kind 1 , Ergebnis = gleiches Elterngeld ;-) Plus : 10% Geschwisterbonus von diesem Elterngeld dazu bis das erste Kind 3 ist.


EllyMirelly

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Also würde ich dann ab nächstes jahr für beide kinder das gleiche Geld zur selben Zeit erhalten? Oo Habe deine Antwort so verstanden


Sternenschnuppe

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Wieso für beide gleichzeitig ? Elterngeld Kind 1 endet doch im September. Elterngeld Kind 2 beginnt ab Geburt Ende November doch erst. Zusätzlich noch. Wann endet Deine Elternzeit ? Diese kannst Du vorzeitig beenden einen Tag vor neuem Mutterschutz. Dann bekommst Du das volle Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind ;-)


EllyMirelly

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Das Elterngeld für das 1. Kind endet erst nächstes Jahr im September und das 2. Kind kommt aber dieses Jahr im November. Deswegen die Frage. :) Also könnte ich theoretisch wenn der mutterschutz zum 17.10. beginnt zum 16.10 die elternzeit für Kidn 1. beenden und dann nach Geburt für Kind 2 nochmal elternzeit beantragen? Meine Elternzeit für das 1. Kind endet am 6.10.2015.


Sternenschnuppe

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Jetzt verstehe ich. Ab September läuft dann aber vom Elterngeld Kind 1 nur noch die 2. Hälfte. Das zählt nicht als Einkommen, ist ja nur die aufgesparte Rate. Ja, Du kannst die Elternzeit Kind 1 beenden, und um Übertragung bis zum 8. Geb. bitten. Dann nimmst Du nach der Geburt Elternzeit von Kind 2, solange Du sie eben nehmen willst. Den Rest von Kind 1 , könntest Du dann dranhängen. Da muss der Arbeitgeber beim Rest aber zustimmen soweit ich weiß. Der Rest ist gesetzlich so machbar, das kann der Arbeitgeber nicht verwehren.


EllyMirelly

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Also nur zu meiner eigenen Kontrolle: Ich würde dann Elterngeld Kind 1 und Kind 2 Zeitgleich erhalten? Tut mir echt leid, aber ich bin total verwirrt? Das mit der Elternzeit hab ich verstanden.


Sternenschnuppe

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Ja :-) Denn von Kind.1 wird Dir ja nur noch das angesparte ausbezahlt. Der Bezug ist vorbei.


EllyMirelly

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Könnte ich mir das angesparte denn komplett auszahlen lassen? Hab da heute beim Jugendamt niemanden erreicht.


Sternenschnuppe

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Wieso Jugendamt ? Aber soweit ich weiß geht das, meine das eine Bekannte das gemacht hat.


EllyMirelly

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Dankeeeee :) Ja hier ist das Jugendamt für elterngeld zuständig.


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