Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie oft muss ich mein Kind zum Umgang geben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie oft muss ich mein Kind zum Umgang geben

FranziLea

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Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehende Mutter einer 1 jährigen Tochter. Der Kindesvater kümmert sich jetzt regelmäßig um sie seit dem sie ein halbes Jahr is. Jetzt will er jedes Wochenende lang kommen und die kleine sehen bzw holen, dies hab ich aber verneint und habe gesagt ich möchte das aller zwei Wochen! Bis jetzt klappte es auch ganz gut aber jetzt will er zweimal am Wochenende die kleine holen. Jetzt is meine Frage muss ich es zulassen das er freitags und Samstags kommt oder kann ich auch sagen das er für den Anfang nur einen Tag sie holen darf.? Ich danke Ihnen für ihre Antwort im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind ist noch klein, da soll das Umgangsrecht häufig und dafür nicht so lange stattfinden. Zweimal die Woche 2-3 Std wäre da normal. Liebe Grüße NB


mellomania

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der vater hat das gleiche recht am kind wie du. das kind hat das recht auf den vater und dich. ich finde es immer schwierig, dass ein vater, der sich kümmern möchte, ausgebremst wird. was wäre wenn das kind beim vater leben würde und du bekämst den umgang eingeschränkt? was genau stört dich daran?


Mamamaike

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Hallo, eine übliche Regelung wäre, dass der Vater das Kind jedes zweite Wochenende komplett und einen festen Tag unter der Woche zu sich nimmt. Da eure Tochter noch sehr klein ist, spricht ja nichts dagegen, dass ihr Vater sie an zwei Tagen am Wochenende tagsüber zu sich holt (bringt er sie dann zum schlafen zurück?). Langfristig wird sie davon profitieren, wenn der Papa regelmäßig Kontakt zur Tochter hat. Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Bei so einem kleinen kind raten die profis zu häufigeren umgangszeiten. Insofern war es bis dato schon ziemlich wenig.... Ich würde mich mit dem jugendamt kurzschliessen und mich beraten lassen. Dann kannst du auch eine verbindliche vereinbarung verfassen. Von einem "ich will" musst du dich verabschieden. Dein "wille" zählt nicht, nur das kindeswohl.


misses-cat

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Den Zahn würde ich ihm auch ziehen. Jedes zweite Wochenende und als Alternative in der Woche wo er am Wochenende die kleine nicht hat einen Nachmittag in der Woche anbieten ( das soll er dann mit der Arbeit klären)


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