Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie melde ich die Elternzeit meinem Arbeitgeber?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie melde ich die Elternzeit meinem Arbeitgeber?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich erwarte im Mai mein erstes Kind. Mein Mutterschutz beginnt am 04.04. Mein Vorgesetzter hat mich heute angesprochen, dass mein Chef nachgefragt hat, wann ich denn bescheid sagen, wegen der Dauer meiner Elternzeit. Ich weiß nicht ob ich das zu blauäugig sehe, aber ich dachte, dass ich einfach gefragt werde, wie lange ich Elternzeit nehmen möchte und das sich die Sache damit erledigt hat. Dem schient ja nicht so zu sein. Er sagte mir auch irgendetwas von Fristen die eingehalten werden müssen. Jetzt bin ich etwas irritiert. Können sie mir bitte sagen wie ich weiter vorgehen muss? Bis jetzt habe ich meinem Arbeitgeber nur die Bescheinigung von meinem Frauenarzt mit dem errechneten Entbindungstermin zukommen lassen. Gibt es Formulare die ich mir besorgen muss? Besten Dank schon mal! Gruß Katja M.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EU muss, wenn man direkt nach der Geburt damit anfangen will, 6 Wochen vorher beantragt werden, sonst 8 Wochen vorher. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbind-lich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes fest-legen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Frist mit Beginn der Elternzeit. Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das weite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeit-gebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hi-nausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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sechs Wochen vorher - heisst das 6 Wochen vor Geburt oder sechs Wochen vor Ende Mutterschutz, also 2 Wochen nach Geburt???


Mitglied inaktiv

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Bin zwar nicht Frau Bader, aber es sind 2 Wochen nach der Geburt. Würde den Brief persönlich abgeben und mir dies auch bestätigen lassen. Liebe Grüße Peeka


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