Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange läuft die Elternzeit?

Frage: Wie lange läuft die Elternzeit?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe in verschiedenen Plattformen schon gelesen, bin jetzt aber noch verwirrter als zuvor. Meine Tochter wurde am 29.01.2009 geboren. Ich habe zuerst 2 Jahre Elternzeit beantragt. Also 29.01.09 + 8 Wochen Mutterschutz + 24 Monate. Ich habe dann die Elternzeit nochmals um 1 Jahr verlängert. Wann wäre denn dann mein 1. Arbeitstag (29.01.2012 oder 8 Wochen später)? Werden die 2 Monate Mutterschutz mit darauf gerechnet, oder nicht? Ich verstehe nur noch Bahnhof. Ich hatte mich jetzt schon einmal erkundigt, wie es ausschaut mit der Weiterbeschäftigung in Teilzeit nach der Elternzeit. Die Firma wo ich bis zur Geburt gearbeitet habe ist in Unterfranken und die Produktion in Brandenburg (450 km Entfernung). Darf die Firma mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz im Büro in Brandenburg anbieten, wenn in Unterfranken kein Platz frei ist? Wenn ich jetzt in der Elternzeit schwanger werde, wie verlängert sich dann die Elternzeit bzw. wie schaut es dann mit einer evtl. Kündigung aus, hinsichtlich des Arbeitsplatzes in Brandenburg - für die Zeit zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Mutterschutz des 2. Kindes? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt. Drei Jahre heißt also bis zu dem TAag vor dem 3. Geb. Wegen des Einsatzes müssen Sie mal im Vertrag lesen Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

Beitrag melden

Wenn du genau 2 oder 3 Jahre nimmst müsste du theo. am Geb. Deines Kindes wieder arbeiten gehen. Welchem Standort hast du denn vorher gearbeitet? Die stelle müsste dir freigehalten werden.


SumSum076

Beitrag melden

Bei den zwei Jahren kommt es darauf an, wie du die Anmeldung formuliert hast. Hast du einfach 2 Jahre angemeldet, dann endet die Elternzeit eigentlich am Tag vor dem 2. Geburtstag. Hast du 2 Jahre ab dem Mutterschutz angemeldet, dann eben nach 2 Jahren und 8 Wochen. Damit hättest du aber auch 2 Jahre und 8 Wochen deiner Elternzeit verbraucht. Verlängern kannst du dann nur noch um 44 Wochen, denn die Mutterschutzzeit wird auf die Elternzeit angerechnet. Maximal möglich sind 3 Jahre. Also muss man allerspätestens am 3. Geburtstag des Kindes wieder zur Arbeit (wenn man die Elternzeit am Stück nimmt) In deinem Fall war die erste Elternzeit am 27.03.2011 zuende. Nach deiner Verlängerung am 28.01.2012. Wenn du jetzt in der Elternzeit schwanger würdest, liefe sie ganz normal aus. Danach müsstest du wieder zur Arbeit. Kündigungsschutz hast du auch. Wie das allerdings mit der einer wohnortnahen Arbeit aussieht, kann ich dir nicht sagen. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...