Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe in verschiedenen Plattformen schon gelesen, bin jetzt aber noch verwirrter als zuvor. Meine Tochter wurde am 29.01.2009 geboren. Ich habe zuerst 2 Jahre Elternzeit beantragt. Also 29.01.09 + 8 Wochen Mutterschutz + 24 Monate. Ich habe dann die Elternzeit nochmals um 1 Jahr verlängert. Wann wäre denn dann mein 1. Arbeitstag (29.01.2012 oder 8 Wochen später)? Werden die 2 Monate Mutterschutz mit darauf gerechnet, oder nicht? Ich verstehe nur noch Bahnhof. Ich hatte mich jetzt schon einmal erkundigt, wie es ausschaut mit der Weiterbeschäftigung in Teilzeit nach der Elternzeit. Die Firma wo ich bis zur Geburt gearbeitet habe ist in Unterfranken und die Produktion in Brandenburg (450 km Entfernung). Darf die Firma mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz im Büro in Brandenburg anbieten, wenn in Unterfranken kein Platz frei ist? Wenn ich jetzt in der Elternzeit schwanger werde, wie verlängert sich dann die Elternzeit bzw. wie schaut es dann mit einer evtl. Kündigung aus, hinsichtlich des Arbeitsplatzes in Brandenburg - für die Zeit zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Mutterschutz des 2. Kindes? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. MfG
Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt. Drei Jahre heißt also bis zu dem TAag vor dem 3. Geb. Wegen des Einsatzes müssen Sie mal im Vertrag lesen Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Wenn du genau 2 oder 3 Jahre nimmst müsste du theo. am Geb. Deines Kindes wieder arbeiten gehen. Welchem Standort hast du denn vorher gearbeitet? Die stelle müsste dir freigehalten werden.
SumSum076
Bei den zwei Jahren kommt es darauf an, wie du die Anmeldung formuliert hast. Hast du einfach 2 Jahre angemeldet, dann endet die Elternzeit eigentlich am Tag vor dem 2. Geburtstag. Hast du 2 Jahre ab dem Mutterschutz angemeldet, dann eben nach 2 Jahren und 8 Wochen. Damit hättest du aber auch 2 Jahre und 8 Wochen deiner Elternzeit verbraucht. Verlängern kannst du dann nur noch um 44 Wochen, denn die Mutterschutzzeit wird auf die Elternzeit angerechnet. Maximal möglich sind 3 Jahre. Also muss man allerspätestens am 3. Geburtstag des Kindes wieder zur Arbeit (wenn man die Elternzeit am Stück nimmt) In deinem Fall war die erste Elternzeit am 27.03.2011 zuende. Nach deiner Verlängerung am 28.01.2012. Wenn du jetzt in der Elternzeit schwanger würdest, liefe sie ganz normal aus. Danach müsstest du wieder zur Arbeit. Kündigungsschutz hast du auch. Wie das allerdings mit der einer wohnortnahen Arbeit aussieht, kann ich dir nicht sagen. Gruß Sabine
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