Jürgen2013
Wir sind 2006 geschieden und lebe mit einer neuen Familie zusammen. Ich habe aus 1. Ehe 3 Kinder ( ein Sohn studiert noc, Tochter geht noch zur Schule). Alle Unterhaltszahlungen werden nur durch mich getätigt. Meine jüngste Tochter z. Zt. 12 Jahre wird im Mai 13, lebt 14 Tage bei der Mutter und 14 Tage im Wechselmodell bei mir. Mit meiner Ex- Frau gibt es keinen Gesprächsfaden. In meiner jetzigen Beziehungen gibt es einen Sohn aus 1. Ehe und einen gemeinsamen Sohn (8 Monate) Meine Tochter steht der Unterhalt zu und den soll sie auch bekommen. Ab wann kann ich meiner Tochter den Unterhalt bei Beibehaltung des Wechselmodells direkt bezahlen und muss ich beim Wechselmodell noch zahlen? Ich liebe meine Tochter, aber ich kann mit der Kindesmutter nicht umgehen, der Geld wichtiger ist als das Wohl des Kindes, als Familie. Inzwischen haben sich auch die beiden großen Kinder von der Mutter entfernt. Unser Sohn 23 Jahre hat zur Mutter keinen Kontakt und die Tochter 25 Jahre nur sporadisch. Ab wann kann meine / unsere Tochter selbst über ihr Geld verfügen. Kann ich einen Unterhaltstitel den meine Ex-Frau hat einfrieren? Unterhaltsberichtigt ist doch meine Tochter und nicht meine Ex- Frau! Danke für Ihre Antwort. Jürgen
Hallo, 1. Grds. ab Volljährigkeit 2. Weil beide Eltern Betreuung, also Naturalunterhalt, leisten, stellt sich die Frage, ob auch Barunterhalt gezahlt werden muss. Das Gesetz hat diesen Fall nicht geregelt. Nach h.M. ist es dann so, dass beide Eltern nach der Höhe des Gehalts hälftig zahlen müssen und es gegeneinander aufgerechnet wird. Die jeweiligen Naturalleistungen beider Eltern werden jedoch berücksichtigt.heißt also: Erst mal prozentual ausrechnen, wer wieviel zahlen muss u das dann gegeneinander rechnen u halbieren. Liebe Grüsse, NB
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