Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange geht die Elternzeit?

Frage: Wie lange geht die Elternzeit?

Lilliane84

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Guten Tag, ich bin jetzt in der 34. SSW, also gerade im Mutterschutz. Unser Vorhaben ist es, dass ich nach Geburt unseres Sohnes für 2 Jahre in Elternzeit gehe. Dafür würde ich gerne wissen, wann ich dies bei meinem Arbeitgeber beantragen muss? Und ob es ratsam ist, in diesem Antrag zu erwähnen, dass ich nach den 2 Jahren gerne erstmal in Teilzeit wieder in meinen Beruf einsteigen möchte? Ausserdem würde ich gerne wissen, wann die Elternzeit dann genau endet? Zum 2. Geburtstag meines Sohnes? Oder wird der Beginn der Elternzeit erst nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt starten? Wäre doch eigentlich sinnig, oder? Schliesslich bekomm ich doch nach der Geburt erst noch 8 Wochen lang Mutterschutzgeld bezahlt und danach erst Elterngeld, oder? Und wenn ich doch dann zum 2. Geb. meines Sohnes wieder arbeiten muss, dann hab ich ja auch nur 22 Monate Elterngeld bezogen, anstatt 24 Monate.... oder wie läuft das? Desweiteren besteht bei mir seit Beginn der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Mein Sohn ist für den 1.9.2012 ausgerechnet, demnach bin ich schon das ganze Jahr 2012 (bis jetzt) zuhause mit dem bestehenden Beschäftigungsverbot. Ich habe dieses Jahr also auch noch keinen Urlaub genommen. Steht mir dieser denn noch zu? Kann ich mir den auszahlen lassen, mein Arbeitsverhältniss ist aber weiter hin bestehend, oder kann ich den Urlaub nach der Elternzeit nehmen, oder hab ich gar keinen Anspruch mehr auf Urlaub? Vielen Dank, dass ich soviele Fragen stellen durfte :-). Jetzt hoffe ich nur, dass ich auch alles Richtig gemacht habe, da ich erst seit heute hier bin..... Viele Grüsse Lilliane


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Antragsfrist 7 Wo. vor Beginn, also 1 Woche nach Geburt 2. Sie können frei das Datum des Endes wählen, längstens bis zum 3. Geb 3. Die EZ beginnt mit der Geburt 4. Den Urlaub für das ganze Jahr können Sie auch nach der EZ nehmen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Also grundsätzlich erst einmal: Mutterschutz wird auf Elternzeit angerechnet, Mutterschutzgeld & Zuschuss vom AG werden auf das Elterngeld angerechnet. Wenn Du also für 8 Wochen Mutterschutzgeld & Zuschuss vom AG nach der Geburt bekommst, dann bekommst Du 2 Monate (von den gesamten maximal 12 Monaten) 'weniger' Elterngeld. Das Mutterschutzgeld & Zuschuss vom AG sind aber höher, können aber nicht gesplittet werden. Wenn Du also vorhast Dein EG auf 2 Jahre splitten zu lassen, dann bekommst Du nur 20 Mal den halben Betrag ausgezahlt + Mutterschutzgeld & Zuschuss vom AG. Daher sollte man sich von dem Mutterschutzgeld & dem Zuschuss vom AG etwas weglegen. Deine 1. Arbeitstag nach 2 Jahren Elternzeit wäre der 2. Geburtstag Deines Kindes! Die Anzeige der EZ muss bei der Mutter spätestens 1 Woche nach der Geburt bei AG SCHRIFTLICH vorliegen. Du kannst sie aber auch jetzt schon einreichen (.... hiermit nehme ich 2 Jahre EZ ab der Geburt meines Kindes (voraussichtlich xx.xx.xxxx .....). Dass Du nach der Geburt in TZ arbeiten willst musst Du jetzt noch nicht mitteilen, ich meine das waren 3 Monate vor dem Widereinstieg (lasse ich da aber auch gerne korrigieren). Der Urlaub aus 2012 steht Dir komplett zu - und zwar bis zum Ende des Mutterschutzes - und zwar für jeden Monat den Du nicht komplett in EZ bist. Sprich wenn Dein Kind wirklich termingerecht am 01.09.2012 kommt, dann hast Du 10/12 Deines Urlaubsanspruches erworben. Ausbezahlt werden darf der Urlaub nur wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Du kannst den Urlaub nach der EZ nehmen, und zwar bis zum Ende des Folgejahres in dem Deine EZ endet - bei Dir also bis Ende 2015. LG Sabine


SumSum076

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Alles korrekt! Nur ein kleiner Hinweis: Du kannst EZ bis zum 03.09. oder bis zum 10.09. oder bis zum (egal welches Datum innerhalb der ersten drei Lebensjahre) nehmen, auch wenn dein Kind am 01.09. zur Welt kommt! Du hast dann entsprechend mehr als 2 Jahre (also zB 2 Jahre und 5 Tage) verbraucht. Gruß Sabine


Lilliane84

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Vielen Dank für eure schnelle Antwort und die vielen guten Informationen. Den Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber stell ich dann erst nach Geburt meines Kindes und schreibe dann in diesen Antrag Datum X an dem ich wieder in den Beruf einsteigen möchte.- Hab ich das so richtig verstanden?! Und meinen bestehenden Urlaubsanspruch aus 2012 nehme ich dann nach der Elternzeit. Reicht es dann aus, dass ich in dem Antrag auf Elternzeit darum bitte diesen an die Elternzeit direkt zu setzen, ohne dies auch wieder mit einem Datum zu versehn?! Da ich nur ca. weiss wieviel Urlaubsanspruch ich letztendlich für dieses Jahr bekomme... LG Lilliane


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